Christoph Maier auf seiner Anti-Merkel-Demonstration am 30. September 2018 in Ottobeuren.

Christoph Maier nicht unter Beobachtung

Der AfD-Abgeordnete Christoph Maier entgeht womöglich einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz – weil ihm seine Wähler das Mandat für den Landtag erteilt haben.

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegen »erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD« vor. Noch wird die AfD allerdings als »Prüffall« behandelt. Das hat der Verfassungsschutz am Dienstag bekannt gegeben.

Somit bleibt die Gesamtpartei von einer Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zunächst verschont. Für ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und den völkischen Flügel der Partei gilt das aber nicht. Diese werden nun vom Inlandsgeheimdienst systematisch beobachtet werden.

Trotz Flügel-Bezug keine Beobachtung

Das gilt prinzipiell auch für einzelne Mitglieder. Wahrscheinlich aber nicht für den Flügel-Anhänger Christoph Maier. Der Memminger Rechtsanwalt zog als Geschäftsführer der 22 Mandatsträger der Rechtsaußenfraktion erstmals in den bayerischen Landtag ein. Dieser Umstand könnte ihn vor der Beobachtung durch den Verfassungsschutz bewahren.

Unter den bislang vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachteten Mitgliedern und Funktionsträgern der AfD waren bislang auch drei Personen, die bei der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 ein Mandat für die AfD errungen haben. Das erklärte Markus Schäfert am Mittwoch als Sprecher des Landesamtes auf Anfrage.

Die Beobachtung der drei Landtagsabgeordneten der AfD sei jedoch angesichts der vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der sogenannten Ramelow-Entscheidung definierten Schwelle zur Beobachtung von Mandatsträgern zum Jahresanfang beendet worden. Ob und inwiefern Christoph Maier bereits im Fokus des Inlandsgeheimdiestes stand, beantwortete Schäfert nicht.

Mit Christoph Maier schickten die AfD-Anhänger aus dem Allgäu ihren Bewerber mit dem deutlichsten rechten Profil nach München. Im Juli zählte er sich selbst zum Flügel, als er eine Veranstaltung im oberpfälzischen Lappersdorf moderierte und zu deren Eröffnung etwa von »unserer Flügel-Veranstaltung« sprach. Es folgten Reden von Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner, Roland Magerl und Flügel-Frontmann Björn Höcke.

»Danach kommt nur noch: Helm auf«

»Das durch den Flügel propagierte Politikkonzept ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet«, schreibt der Verfassungsschutz in seiner Pressemitteilung am Dienstag. Es verletze die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus ziehe sich »zudem wie ein roter Faden durch die Aussagen der Flügel-Vertreter.«

Der Fortbestand eines organisch-einheitlichen Volkes werde vom Flügel als höchster Wert angesehen. Der einzelne Deutsche werde als Träger des Deutschtums wertgeschätzt. »Kulturfremde« Nicht-Deutsche gelten als nicht integrierbar, so der Verfassungsschutz. Ihnen solle eine Bleibeperspektive konsequent verwehrt werden. Ziel des Flügels sei ein ethnisch homogenes Volk, welches keiner »Vermischung« ausgesetzt sein soll.

Demokratische Entscheidungen würden von Flügel-Anhängern nur dann akzeptiert, wenn diese zu einer Regierungsübernahme durch die AfD führen. Im Falle des Scheiterns der AfD gelte: »Danach kommt nur noch: Helm auf«.


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