Krone des Königreichs Bayern (Schatzkammer der Münchner Residenz, 2013)

»Königreichs-Bürger« wegen Urkundenfälschung verurteilt

Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen vermeintlichen Königreichs-Bürger wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 750 Euro.

Am Donnerstag musste sich ein Reichsbürger wegen Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der zur Tatzeit fast 30 Jahre alte Angeklagte aus Ulm stellte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, am 13. April 2019 in Wittenberg einen »Antrag auf Staatsangehörigkeit zum Königreich Deutschland« und beantragte von seinem damaligen Wohnsitz in Leipheim aus die Ausstellung einer »Identitätskarte für Staatsangehörige des Königreichs Deutschland«.

Dabei belegte er demnach seine Identität durch die Vorlage seines bundesrepublikanischen Ausweises und legte ein Lichtbild von sich bei. Daraufhin wurde ihm, wie von ihm beabsichtigt, unter dem Datum 26. April 2019 ein Fantasieausweis einer Identitätskarte »ausgestellt vom Königreich Deutschland« übermittelt.

Das Amtsgericht ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und verurteilte den Königreichs-Anhäger zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro. (1 Cs 201 Js 9813/21) Wird das Urteil rechtskräftig, hat der Verurteilte also 750 Euro sowie die Gerichtskosten zu begleichen.

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