Sowjetunion-Nord.- Motorisierte Einheit der Waffen-SS-Division "Totenkopf", Soldat auf Motorrad mit Beiwagen (Bundesarchiv, Bild 101III-Wiegand-117-02 / Wiegand / CC-BY-SA 3.0, ursprünglich: Propagandakompanien der Wehrmacht - Waffen-SS)

Mit SS-Totenkopf über den Marktplatz gefahren

Gericht stellt Verfahren wegen des öffentlichen Zeigens eines SS-Totenkopfes ohne Verhandlung ein.

Am 14. Juli 2018 befuhr Rudolf L. mit seinem Motorrad der Marke Suzuki den Marktplatz in Legau. Dabei trug der Mann eine Anstecknadel mit einem Totenkopf an der linken Vorderseite seiner Lederkutte. Dieser Totenkopf war dem Kennzeichen der SS-Division Totenkopf nachgebildet.

Deshalb stellte die Staatsanwaltschaft Memmingen dem Mann aus einer südlich von Kempten gelegenen Gemeinde einen Strafbefehl zu und forderte eine Geldstrafe wegen des Verwendens von Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation. Der 55-Jährige wollte diesen aber nicht akzeptieren und ließ einen Gerichtstermin ansetzen.

Einstellung mit Geldauflage

Sowjetunion-Nord.- Motorisierte Einheit der Waffen-SS-Division "Totenkopf", Soldat auf Motorrad mit Beiwagen (Bundesarchiv, Bild 101III-Wiegand-117-02 / Wiegand / CC-BY-SA 3.0, ursprünglich: Propagandakompanien der Wehrmacht - Waffen-SS)
Sowjetunion-Nord.- Motorisierte Einheit der Waffen-SS-Division „Totenkopf“, Soldat auf Motorrad mit Beiwagen (Bundesarchiv, Bild 101III-Wiegand-117-02 / Wiegand / CC-BY-SA 3.0, ursprünglich: Propagandakompanien der Wehrmacht – Waffen-SS)

Kurz vor dem Termin handelte dessen Verteidiger allerdings die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung heraus. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf den Deal ein.

Die 3. SS-Panzer-Division Totenkopf war eine Division der deutschen Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg. Sie entstand aus den SS-Totenkopfverbänden und rekrutierte sich ursprünglich aus Wachmannschaften der deutschen Konzentrationslager. Die Einheit gehörte zu den deutschen Eliteverbänden und zeichnete sich durch besonders rücksichtslose Kriegsführung und der Beteiligung an Kriegsverbrechen aus.


(Az: 3 Cs 221 Js 13597/18)


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