Eine Vielzahl von Nazi-Symbolen sowie Bezüge zur AfD und Islamfeinden sprühen bislang Unbekannte in der Nähe einer Brücke nach Neugablonz. 

Nazi-Symbole und Wahlaufruf für die AfD geschmiert

10. September 2018, Kaufbeuren. Eine Vielzahl von Nazi-Symbolen sowie Bezüge zur AfD und Islamfeinden sprühen Unbekannte in der Nähe einer Brücke nach Neugablonz.

Unbekannte schmierten Symbole mit Bezügen zum Nationalsozialismus wie Hakenkreuze, die Parole »Sieg Heil« sowie »Adolf Hitler« in roter, schwarzer und weißer Farbe an Wände und Gegenstände an der Neugablonzer Straße in Kaufbeuren. Das meldet ein Leser, der die Schmierereien im Umkreis der Brücke, die nach Neugablonz führt, lokalisierte und als Tattag den 10. September 2018 vermutet.

Neben den Nazi-Symbolen wurde auch der Aufruf gesprüht, die AfD zu wählen und ein Aufkleber eines rechten Hetzportals hinterlassen, in dem der islamfeindliche Wanderprediger Michael Stürzenberger mit Vorliebe seine Thesen verbreitet.

Der Islamfeind Stürzenberger hatte mit zwei Kundgebungen einen von der AfD zunächst im Verborgenen angestoßenen Bürgerentscheid gegen den Bau einer Moschee in Kaufbeuren unterstützt. Der Bürgerentscheid war erfolgreich und der Jubel in allen rechtsradikalen Strömungen groß. Bis ins Neonazimilieu reicht die Freude Rechtsradikaler über den Ausgang des Referendums. Im Anschluss verschärfte die AfD ihren Ton. Hassbriefe, Beleidigungen und Drohungen überschritten Grenzen.

Update: Dienstagabend teilte die Polizei mit, dass auch ihr die Schmierereien an der Neugablonzer Straße gemeldet wurden. Vor Ort hätten die Beamten festgestellt, dass entlang einer circa 300 Meter langen Strecke auf einem Fußweg zwischen Neugablonzer Straße und Hans-Böckler-Straße mehrere Objekte großflächig »mit rechtsgerichteten Symbolen besprüht« worden seien.

Die entstandene Schadenshöhe belaufe sich auf mindestens 1.500 Euro. Die Polizei Kaufbeuren ermittle wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt. Von Ermittlungen wegen des Verwendendes von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen nach Paragraph 86a des Strafgesetzbuches ist allerdings nicht die Rede. Auf Nachfrage gibt ein Sprecher der Polizei später an, dass »natürlich« auch deswegen ermittelt werde.


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