Wegen verminderter Schuldfähigkeit und abgelaufener Vorstrafen reduziert das Landgericht Kempten die Strafe gegen einen Mann, der mehrfach in Oberstaufen rassistische und volksverhetzende Wahlaufrufe für die AfD verteilte.
Seit 2018 tauchten in Oberstaufen mehrfach rassistische und volksverhetzende Wahlaufrufe für die AfD auf. Der Täter blieb zunächst für mehr als ein Jahr unerkannt. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren einstellen, nachdem sie den Täter nicht ermitteln konnte. Doch nachdem Artur M. 2019 erneut zweimal für die AfD warb, wurden ihm die Ermittler habhaft.
Rassistische und volksverhetzende AfD-Wahlaufrufe
So musste er sich am 23. Juli 2020 vor dem Amtsgericht Sonthofen wegen Volksverhetzung verantworten. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte am 27. Mai 2019 zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten Kleinanzeigen-Zettel der Firma REWE mit der Überschrift »Gesucht – Gefunden« in einem Aushängekasten vor dem Rathaus in Oberstaufen aufgehängt. Darauf hieß es, er suche AfD-Wähler. Zudem unterstellte er Menschen aus Afrika, die er mit rassistischen Worten belegte und zu Tieren abwertete, schwerste Gewalttaten. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht Sonthofen zunächst wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monate und setzte das Urteil zur Bewährung aus. (Az 3 Ns 110 Js 19375/19)
Dagegen legte Artur M. Berufung zum Landgericht Kempten ein. Das beharrte auf der Verurteilung, änderte den Rechtsfolgenausspruch allerdings auf Antrag der Staatsanwaltschaft dahingehend ab, dass der Angeklagte zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt wurde. Maßgeblich für die neue Strafzumessung war, dass die Kammer eine verminderte Schuldfähigkeit seitens des Angeklagten erkannte und daher eine Strafrahmenverschiebung durchgeführt hat. Zudem galt der Angeklagte im Gegensatz zur Vorinstanz wegen abgelaufener Löschfristen im Bundeszentralregister nicht mehr als Vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte auch gegen dieses vorgeht und Revision eingelegt hat. Über dieses Rechtsmittel wird das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.
Serie rassistischer AfD-Pamhplete
Seit 2018 tauchten in Oberstaufen mehrfach rassistische und nach Auffassung der Ermittlungsbehörden offenbar volksverhetzende Pamphlete auf. Die handschriftlich beschriebenen Kleinanzeigenzettel des Rewe-Supermarktes verknüpften den Aufruf, die AfD zu wählen mit rassistischen Sprüchen.
Zuerst fand eine bekannte Flüchtlingshelferin am 10. Juli einen solchen rassistischen Zettel an ihrem Fahrrad angebracht. Am 8. Oktober hieß es kurz vor der Landtagswahl auf einem weiteren der Schreiben: »Ich suche AfD-Wähler sonst ist es bald zu spät in der BRD mit so viel Schwarzen«. Auf einem anderen stand, man solle die Rechtsaußen-Partei wählen »bevor uns die Messermigranten auffressen«. Schließlich ging die rassistische Hetze nach unseren Informationen am 13. Oktober weiter: »Ich suche AfD-Wähler, für So. Denn die Invasoren aus Afrika müssen sofort raus!!!«
AfD-Direktkandidat betreibt Parteistammtisch in Oberstaufen
Die polizeiliche Kriminalstatistik zu politisch rechts motivierten Straftaten führt die Tat am 13. Oktober nicht. Dafür kommen dort zu den Volksverhetzungsdelikten vom 10. Juli und 8. Oktober zwei aus dem Jahr 2019. Demnach wurden auch am 8. Februar sowie am 25. Mai Kleinanzeigenzettel des Rewe-Supermarktes für volksverhetzende Pamphlete in Oberstaufen verwendet. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Kempten wurden bis auf das jüngste inzwischen alle Verfahren eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte.
In Oberstaufen betreibt der ehemalige Direktkandidat der AfD für die zurückliegende Landtagswahl, Axel Keib, bis heute einen regelmäßigen Parteistammtisch in seiner Pizzeria Bassano. In Abgrenzung dazu demonstrierten einige Dutzend Personen im Ort vielfach »für eine offene freie Gesellschaft«.