Knast für tierpornografische rassistische Hetze

Für sexualisierte und tierpornografische rassistische Hetze und einen positiven Bezug auf Adolf Hitler verurteilt das Amtsgericht Kempten Martin P. zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe.

Am Donnerstag vergangener Woche musste sich Martin P. wegen Volksverhetzung, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie dem Verbreiten tierpornografischer Schriften vor dem Amtsgericht Kempten verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm aufgrund ihrer Ermittlungen sechs öffentlich einsehbare Postings auf seinem Facebook-Account aus den Jahren 2016 und 2017 zur Last.

Hitler-Verehrung und Islam-Hass

Am 17. November 2016 postete P. demnach eine Abbildung des Korans mit dem Text »Islam verursacht Völkermord, führt zu Enthauptungen und kann tödlich sein«. Am 23. Dezember folgte die Abbildung eines Reichsadlers mit dem Text »Deutsches Schutzgebiet« sowie: »Neues Verfahren für Flüchtlinge. Wir lassen würfeln. Haben Sie eine 1 bis 5 müssen Sie zurück. Haben Sie eine 6 dürfen Sie nochmal würfeln.«

Einen Tag nach Weihnachten legte der Angeschuldigte mit einer ikonenhaften Darstellung von Adolf Hitler mit dem Text »Mein treues deutsches Volk, unzählige Dokus habt ihr über mich gesehen. Habt ihr in diesen Dokus eine einzige Rede von mir gehört? Habt ihr euch eigentlich noch nie gefragt, warum sie euch meine Reden vorenthalten«.

Am 26. Dezember 2016 und dem 12. Februar 2017 verbreitete Martin P. dann Bilder, die den Islam und Bewohner*innen des Iran in Zusammenhang mit sexuellen Handlungen an Tieren bringt beziehungsweise diese zeigt. Auf einem heißt es dazu: »Gib Islam keine Chance«. Darauf postete er am 19. Februar ein weiteres rassistisches und sexualisiertes Motiv mit der Aufschrift »Ich soll hier die Kultur bereichern und mich mit Euch vermischen […]«.

Menschenwürde verletzt und zum Hass aufgestachelt

Dadurch habe der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mehrfach in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen, dass er eine Bevölkerungsgruppe böswillig verächtlich gemacht sowie eine pornografische Schrift, die sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, verbreite. Zudem habe er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen öffentlich gezeigt und zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen aufgestachelt.

Dieser Auffassung ist das Amtsgericht Kempten am Donnerstag gefolgt. Es verurteilte Martin P. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (11 Ds 360 Js 10678/21) Dabei bezog es eine bereits erfolgte Verurteilung vom Amtsgericht Lindau mit ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; noch kann der Verurteilte die Gefängnisstrafe abzuwenden versuchen, indem er Rechtsmittel einlegt.


(Titelbild: »#HateSpeech (Deutsche Twitter Trends am 06.06.2019)«, CC BY 2.0: trendingtopics)


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