Amtsgerichtsgebäude Kaufbeuren

Ostallgäuer schießt mit Gaspistole auf Geflüchtete

Ein 36-jähriger Familienvater schießt in Füssen mit einer Schreckschusspistole auf junge Kriegsflüchtlinge. Das Amtsgericht Kaufbeuren verurteilt ihn deshalb zu einer Bewährungsstrafe und zieht die Waffe ein.

»Es waren dramatische Szenen, die sich im Januar in einem Mehrfamilienhaus im Ostallgäu abgespielt haben«, schreibt die Allgäuer Zeitung (AZ) am 30. Juni 2018: »Ein 36-jähriger Mann gab im Treppenhaus drei Schüsse mit einer Gaspistole ab und versetzte damit drei afghanische Flüchtlinge im Alter zwischen 18 und 28 Jahren in Angst und Schrecken.« Einer von ihnen habe Ohrenschmerzen und eine Augenreizung erlitten.

Im Strafprozess vor dem Amtsgericht Kaufbeuren habe der Angeklagte laut der Zeitung nun erklärt, er habe damals in Füssen am 19. Januar 2018 in akuter Bedrängnis drei Warnschüsse abgegeben, sein Verhalten aber auf Aufforderung seines Anwaltes nicht schlüssig erklären können. Dennoch habe der Verteidiger keine Zweifel gehabt, dass sich sein Mandant bedroht gefühlt hatte. Er habe ebenso wie der Staatsanwalt den Freispruch gefordert. Der Anklagevertreter war sich, so die AZ, nach der Beweisaufnahme »letztlich nicht sicher, was da passiert ist.«

Richterin Hondl habe nach dem Bericht der Zeitung nicht dem Angeklagten geglaubt, sondern den Zeugen. Nach deren Schilderung habe sich einer der Männer in einer Wohnung eine Schnittverletzung zugezogen. Als sie sich nach eigenen Angaben gerade auf den Weg ins Krankenhaus hätten machen wollen, sei der Nachbar im Treppenhaus erschienen und habe sie mit dem Handy gefilmt. Sie hätten ihm das Mobiltelefon zunächst weggenommen, es kurz darauf aber zurückgegeben.

Anschließend habe der Mann eine Waffe auf sie gerichtet und abgedrückt. »Einer der Afghanen geriet offenbar derart in Panik, dass er versuchte, ein Fenster zu öffnen, um aus dem vierten Stock zu springen«, heißt es in der Allgäuer. Die Angst der Zeugen, die Flucht und Krieg hinter sich hätten, sei für die Richterin »völlig nachvollziehbar« – zumal beim ersten Schuss niemand habe wissen können, ob es sich nicht um eine scharfe Waffe handelte.

Der bis dato unbescholtene Familienvater wurde der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro verurteilt: »Ich kann nicht wegen nichts auf Menschen schießen«, zitiert die Allgäuer Zeitung Richterin Hondl. Die Schreckschusswaffe, die der Angeklagte legal besessen habe, wurde eingezogen. Wie das Amtsgericht am Mittwoch auf Anfrage mitteilt, hat der Angeklagte Berufung gegen das Urteil eingelegt.


(Az: 2 Ds 430 Js 4057/18)


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