Amtsgerichtsgebäude Kaufbeuren

Haft für Hitlergruß

Er zeigte in Anwesenheit mehrerer Polizisten den Hitlergruß. Mit dem Gericht, das ihn dafür ein halbes Jahr ins Gefängnis schickt, gelangt er zu seltsamer Einigkeit: Eine Inhaftierung »bringt doch eh nichts.«

Über den Tathergang waren sich Donnerstag vor einer Woche am Amtsgericht Kaufbeuren alle Prozessbeteiligten einig: Der Angeklagte aus Weissach im Landkreis Böblingen zeigte am Abend des 30. September 2017 in Anwesenheit von vier Polizeibeamten, die ihn einer Kontrolle unterzogen, und mindestens drei weiteren Personen vor einem Bistro in Kaufbeuren den Hitlergruß.

Eine der weiteren Personen ist die Wirtin des Lokals. Sie rief die Polizei, nachdem er andere Gäste belästigt und sich »seltsam aufgeführt hat«, sagte sie am 4. Januar als Zeugin vor Gericht aus. Der Angeklagte habe sich »sehr seltsam ausgedrückt«. Was genau er sagte, wisse sie aber nicht mehr. Er habe sich geweigert, das Bistro zu verlassen. Draußen zeigte er dann auf offener Straße den Hitlergruß. So notierten es auch die hinzugezogenen Polizeibeamten in der Akte.

Angeklagter gesteht die Tat…

»Wenns so gewesen ist, ich steh dazu«, erwidert der in Kaufbeuren geborene Hilfsarbeiter auf den Vorwurf. Er könne sich zwar nicht mehr erinnern, aber wenn die Polizei das sage, glaube er das. Damals sei er betrunken gewesen, »jetzt trinke ich nichts mehr.«

Es war nicht das erste Mal, dass sich der Angeklagte Ende September der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bediente. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hält dem Angeklagten vor, dass es ein weiteres Verfahren wegen eines Vorfalles am 17. November gäbe. Daran will sich der 45-jährige aber auch nicht erinnern können. Zuvor wurde der Mann in ähnlicher Sache bereits rechtskräftig verurteilt.

… und ergeht sich in Gejammer

Der Angeklagte weiß, dass er kaum ohne eine Haftstrafe davon kommen kann. 28 Vorstrafen enthält sein Register. Darunter Beleidigungen, Körperverletzungen, Nötigungen und Diebstähle, meist im Suff. Mehrfach saß der 45-jährige deshalb schon hinter Gittern.

Der Weissacher hofft, eine weitere Inhaftierung umgehen zu können und beginnt ein schier endloses Gejammer. »Mein Vater ist sehr schwer krank. Ich würde es mir nie verzeihen, wenn ihm was passiert und ich hocke im Gefängnis. Meine Tochter ist alleine mit dem Enkel. … Meine Tochter und meine Freundin hat mir auch die Pistole auf die Brust gesetzt.« Er selbst habe so viel durchgemacht. Schuld sind aber immer andere. Seine Heimatstadt Kaufbeuren, die Menschen dort – und vor allem der Alkohol.

Es ist nicht das erste Mal, dass er seine Leidensgeschichte vorträgt. Gericht und Staatsanwaltschaft kennen sie bereits. »Irgendwann ist das Tischtuch durch«, unterbricht ihn der Richter. »Ich habe es Ihnen beim letzten Mal gesagt!« Zuletzt hatte der Angeklagte Glück, seine beiden vorhergehende Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Schon da hätte er es nicht verdient, meint der Staatsanwalt und fordert: »Acht Monate, keine Bewährung.«

»Natürlich gehe ich nicht davon aus, dass es durch die Inhaftierung besser wird.«

Jetzt aber, meint der Angeklagte, stehe er vor einer Fortbildung zum Baggerfahrer. Dieses Mal schaffe er es ganz bestimmt. Er müsse nur mit dem Alkohol aufhören. Ihn nochmal einzusperren, »das bringt doch nichts.«

In diesem Punkt ergreift den Richter eine seltsame Einigkeit mit seinem Angeklagten: »Natürlich gehe ich nicht davon aus, dass es durch die Inhaftierung besser wird.« Das sei aber »kein relevanter Faktor nach beständiger Rechtsprechung. Selbst wenn man positiv weiß, dass der Mensch durch Haft nicht von weiteren Straftaten abgehalten wird, ist das kein Grund für eine Strafaussetzung zur Bewährung. Das geht einfach nicht. Und das gilt auch für Sie«, begründet der Richter sein noch nicht rechtskräftiges Urteil von sechs Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung.


Hilfe: Du hast selbst einen Übergriff erlebt?

Dann kannst du Hilfe bei B.U.D. Bayern bekommen. Das ist eine unabhängige Beratungsstelle für Betroffene von rechten, rassistischen und antisemitischen Übergriffen.

Zeug_innen können sich an B.U.D. Bayern wenden, dann wird der Vorfall registriert und Betroffenen geholfen – wenn sie das wollen.

Wenn du in Baden-Württemberg bist, ist dieLeuchtlinie für dich da.

Eltern, Angehörige und Freunde von Jugendlichen, die sich rechts orientieren, können Hilfe bei der Elternberatung bekommen.

Und wenn du selbst etwas gegen Rechts unternehmen willst, steht dir die Mobile Beratung zur Seite.

Ein Gedanke zu „Haft für Hitlergruß“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert