Freispruch für Stahlhelm mit Hakenkreuz, SS-Runen und martialische Sprache
Ein ehemaliger Berufssoldat soll einen Stahlhelm mit Hakenkreuz weitergegeben und einschlägige Botschaften samt SS-Runen verschickt haben. Keine NS-Wiederbetätigung sieht darin das Landesgericht Feldkirch.