Der Verfassungsschutz beobachtet Thomas Wagenseil wegen seiner »Bezugnahme auf die Wehrmacht und die Waffen-SS«.

Thomas Wagenseil vorläufig nicht unter Beobachtung

Der Verfassungsschutz muss die Beobachtung des Bezirksrats Thomas Wagenseil auf Anordnung des Verwaltungsgerichts vorläufig einstellen.

Die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts München hat angeordnet, die Beobachtung eines der AfD angehörenden Mitglieds des Bezirkstags Schwaben durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts über die Klage zu unterlassen (M 30 E 19.1368). Das teilte das Gericht am Montag der Presse mit. Gemeint ist die Beobachtung von Thomas Wagenseil. Der war ins Visier des Inlandsgeheimdienstes geraten und hatte dagegen geklagt.

Das LfV nahm verschiedene Bekundungen des Antragstellers auf der Internetplattform Facebook zum Anlass, ihn zu beobachten. So hatte er laut Gericht – noch vor seiner Wahl als Mitglied des Bezirkstags – zuletzt im Jahre 2016 unter anderem die Identitäre Bewegung sowie ihr nahestehende Gruppen mit einem Like beziehungsweise »gefällt mir« markiert. Auch nahm das LfV positive Bezugnahmen des Antragstellers auf die Wehrmacht und die Waffen-SS auf Facebook zum Anlass seiner Beobachtung. Darüber berichteten wir mehrfach ausführlich.

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Gericht: Sympathiebekundung keine Unterstüzungshandlung

Thomas Wagenseil setzte sein »like« zu einem Bild, das einen Offizier der Waffen-SS in heroischer Pose zeigt. (Screenshot Facebook)
Thomas Wagenseil setzte sein »like« zu einem Bild, das einen Offizier der Waffen-SS in heroischer Pose zeigt.

Das Gericht habe in seiner vorläufigen Einschätzung anhand der vom LfV vorgelegten Erkenntnisse aus den Facebook-Aktivitäten des Antragstellers bis einschließlich 2016 keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür feststellen können, dass der Antragsteller Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolge oder andere dabei nachdrücklich unterstütze. Dies wäre jedoch Voraussetzung für eine Beobachtung des Antragstellers durch das LfV.

Vielmehr handle es sich bei den vom LfV festgestellten Bekundungen nur um bloße Sympathiebekundungen, dies umso mehr, als sich der Antragsteller im Rahmen der Likes jeglichen Kommentars zur Identitären Bewegung enthalten habe.

Hinzu komme der Umstand, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Sympathiebekundungen noch nicht Bezirksrat gewesen sei und sein Facebook-Auftritt – zwar öffentlich – aber erkennbar privat ausgestaltet war, sodass den Aktivitäten des Antragstellers auch nicht aufgrund einer Eigenschaft als Mandatsträger/Politiker größeres Gewicht und dadurch größere Wirkung zugesprochen werden könnte. Äußerungen des Antragstellers, die jünger als 2016 sind, habe das LfV aber nicht vorgelegt.

»Respekt und Ehre« für Waffen-SS

Auch die auf eine augenscheinlich vorliegende Wehrmachtsaffinität des Antragstellers hindeutenden Bemerkungen würden keine Beobachtung rechtfertigen, da es auch insoweit an einer ziel- und zweckgerichteten Aktivität zur Beseitigung eines zentralen Verfassungsguts fehle. Der Verfassungsschutz sei nicht legitimiert, die Gesinnung von politisch Andersdenkenden zu erfassen. Erst im Falle nachdrücklicher Unterstützungshandlungen von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung könne ein Tätigwerden der Verfassungsschutzbehörden gerechtfertigt sein.

Noch im Juli richtete sich Wagenseil mit einer Erklärung an den Bezirkstagspräsidenten. Darin streitet er einen Kontakt zur Identitären Bewegung ab – und bekräftigt seine positive Bezugnahme auf die Waffen-SS. In seiner Rede zitierte Sailer wörtlich: »​Ich stelle fest, dass ich immer nur die militärische Seite dieser kämpfenden Truppen sehe. Politisch gibt es nichts daran auszusetzen der kämpfenden Truppe Respekt und Ehre zu zollen.« Das Schreiben liegt auch Allgäu ⇏ rechtsaußen vor. Wagenseil weiter: »dies werde ich mir auch in Zukunft nicht verbieten lassen, egal von wem.«

»Herr Oberscharführer, übernehmen Sie«

Doch tatsächlich geht es bei Thomas Wagenseil offenbar um mehr als fragwürdige militaristische Folklore. Das zeigen Screenshots, die Allgäu ⇏ rechtsaußen vor einem Jahr veröffentlichte. Sie zeigen nicht nur sein besonderes Faible für Wehrmacht und Waffen-SS sowie eine Sympathie für neue Nazis. Demnach hängt Thomas Wagenseil auch einer gefährlichen Verschwörungstheorie an, nach der Flüchtlinge eine feindliche Invasionsarmee darstellen sollen. Unter ein Bild, das das suggeriert, postete Wagenseil auf Facebook einen Wehrmachtssoldaten, der mit einem Geschütz anvisiert.

Erst zwei Tage zuvor postete Wagenseil: »Herr Oberscharführer, übernehmen Sie !!« Darunter ist die Abbildung eines deutschen Soldaten zu sehen, aus dem angelegten Gewehr dringt Mündungsfeuer. Ein anderer Nutzer antwortet mit einem Tötungswunsch gegenüber einer »Islamfreundin«. Diese wolle der Kommentator »antasten«, »um sicher zu machen, daß der Strick auch richtig sitzt…« Die Ansprache »Oberscharführer« bezeichnete einen Dienstgrad innerhalb des NS-Ranggefüges. Korrekt müsste es lauten: SS-Oberscharführer.

»Maximaler Widerstand«, hieß es einst im Titelbild von Thomas Wagenseil auf Facebook. Mit dem Bild warb der AfD-Politiker für die rechtsradikale German Defence League, die als radikale Islam-Feinde mit Neonazi-Verbindung gelten. Darüber berichten Medien seit Langem. Doch weder Wagenseils Sympathie für neue Nazis noch seine Posts, die man als Ausdruck von Kriegsphantasien gegen Geflüchtete deuten könnte, erwähnt das Gericht in seiner Pressemitteilung. Ob sie für die Entscheidung eine Rolle spielten, ist unbekannt. Herr Wagenseil sagt, dass er die entsprechenden Posts nicht auf seiner Facebook Seite getätigt hat, sondern diese gegen seinen Willen auf seinem Facebook Account gepostet wurden, da dieser gehackt wurde.

Schutz durch Mandat

Christoph Maier auf seiner Anti-Merkel-Demonstration am 30. September 2018 in Ottobeuren.
Christoph Maier auf seiner Anti-Merkel-Demonstration am 30. September 2018 in Ottobeuren.

Im Übrigen unterläge die Beobachtung von Mandatsträgern
durch die Behörden des Verfassungsschutzes laut Gericht besonderen Verhältnismäßigkeitsanforderungen, denen in diesem Fall nicht hinreichend Rechnung getragen worden sei. Diese besonderen Anforderungen schützen auch den Parteikollegen Christoph Maier. Trotz seiner Zugehörigkeit zum völkischen Parteiflügel um Björn Höcke kann der Memminger Landtagsabgeordnete nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

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Gegen den Beschluss vom 27. November 2019, der den Parteien in diesen Tagen zugestellt wurde, kann der unterlegene Freistaat Bayern innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung über die weiterhin beim Verwaltungsgericht München anhängige Klage (M 30 K 19. 1367) steht noch nicht fest.


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2 Gedanken zu „Thomas Wagenseil vorläufig nicht unter Beobachtung“

  1. Ich bin sehr gespannt, ob „unsere“ Justiz wirklich beide Augen offen und sehend hat…
    Dass es ausreichend sein soll, „gewählt“ zu sein („Mandatsträger“), egal welcher rechtsextremen Partei ein Mensch angehört, erschüttert mich schon.
    Gewählt heißt nunmal nicht demokratisch – das ist ein Riesenunterschied!
    Wählen kann ich viel, ob der Gewählte aber auf dem Boden der Verfassung steht, steht auf einem ganz anderen Blatt!

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