Geldstrafe für Hitlergruß zeigende Schaufensterpuppe
Für eine auf dem Balkon zur Schau gestellte Schaufensterpuppe, die den Hitlergruß zeigt, verurteilt das Amtsgericht Günzburg einen 62-Jährigen aus Thannhausen zu einer Geldstrafe.
Für eine auf dem Balkon zur Schau gestellte Schaufensterpuppe, die den Hitlergruß zeigt, verurteilt das Amtsgericht Günzburg einen 62-Jährigen aus Thannhausen zu einer Geldstrafe.
Wegen volksverhetzenden und beleidigenden WhatsApp-Nachrichten verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen 35-Jährigen aus dem Ostallgäu.
Das Amtsgericht Kempten verurteilt Markus W. wegen volksverhetzenden rassistischen und islamfeindlichen Bildern in zwei Fällen.
Anfang letzten Jahres verbreitet ein Günzburger ein »Kinoplakat« mit antisemitischem Symbolgehalt und einen Aufruf zur Freiheitsberaubung gegen Politiker*innen. Das Amtsgericht Günzburg verurteilt ihn zu einer Geldstrafe.
Indem er einen Strafbefehl wegen der öffentlichen Verbreitung nationalsozialistischer Symbole akzeptiert, entzieht sich ein Amberger am Montag seiner Gerichtsverhandlung.
Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen mitte-50-jährigen Neonazi zu einer Geldstrafe von 4200 Euro, nachdem dieser mehrere Feiertags-Grüße mit Hitler, Hakenkreuz und SS-Runen in einem Messenger teilte.
Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen 21-Jährigen wegen der Bagatellisierung des Holocaust zu einer Geldstrafe von 3500 Euro.
Weil er rassistische und den Holocaust relativierende Videos und Bilder mit Corona-Bezug versandte verurteilt das Amtsgericht Sonthofen einen 23-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5000 Euro.
Weil er mittels Bildern von Adolf Hitler einen perfiden »Vergasungs-Witz« und Mordphantasien gegen Migrant*innen ausdrücke, erhält 30-jähriger Ostallgäuer eine Geldstrafe.
Am Dienstag verurteilt das Landgericht Kempten einen Oberallgäuer zu einer Geldstrafe. Er hatte Hitler-Bilder und Vernichtungs-Wünsche verschickt.