Geldstrafe für rassistische und holocaust-relativierende Medien mit Corona-Bezug

Weil er rassistische und den Holocaust relativierende Videos und Bilder mit Corona-Bezug versandte verurteilt das Amtsgericht Sonthofen einen 23-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5000 Euro.

Am Montag musste sich ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Sonthofen verantworten, nachdem er Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung in Tatmehrheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingelegt hatte.

Darin wirft die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor, vor rund einem Jahr mehrfach via WhatsApp rassistische und den Holocaust relativierende Bilder mit Corona-Bezug versandt zu haben.

Deportation von Corona-Infizierten suggeriert

So schickte er nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am 5. März 2022 an die insgesamt 41 Personen zugängliche Gruppe »Faschingswage des johr« ein Video, in dem ein Postbote bei einem Unwetter einen Teil seiner Post vom Fahrrad verliert. Zugleich ist in einem Liedtext die Rede davon, dass »ein [N-Wort] auf dem Fahrrad um die Ecke kommt«. Wenige Wochen später folgte dann am 26. März in der selben Gruppe ein Video, in dem eine Frau beim Arzt sitzt und diesen fragt, was mit Corona-Infizierten passiere. Darauf werden Szenen gezeigt, die deutsche Soldaten »offenbar beim Verladen von jüdischen Gefangenen in Zugwaggons« zeigen, so die Staatsanwaltschaft. Dazu liefe das Lied  »Abfahrt« von »Finch Asozial«.

Das Motiv eines angeblichen Genozids durch wahlweise Corona, Impfungen oder die Tests und die angebliche Verfolgung und Vernichtung von Maßnahmengegner*innen wie im Nazi-Faschismus sowie entsprechende Vorwürfe an Politiker*innen sind beliebte Verschwörungserzählungen in Querdenken-Kreisen.

Mehr zu diesem Thema:  Querdenken-Bäcker relativiert den Holocaust

Immenstädter Stadträtin mit dem NS identifiziert

Am 13. Mai 2020 folgte schließlich ein Post in einer Gruppe mit 26 Personen das Bild einer Immenstädter Stadträtin, offenbar beim Amtsschwur.  Über dem Arm montiert: Ein Reichsadler mit Hakenkreuz. Daher wirft die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor, mehrfach die Menschenwürde Marginalisierter derart angegriffen zu haben, dass dadurch der öffentliche Friede bedroht gewesen sei. Außerdem stelle das Hakenkreuz ein verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar.

Der Argumentation der Staatsanwaltschaft ist Amtsrichterin Gramatte-Dresse gefolgt und Verurteilte Stefan Z. zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Euro. Wird die Entscheidung rechtskräftig muss der junge Mann damit insgesamt 5000 Euro Geldstrafe entrichten und hat die Gerichtskosten zu tragen. Damit kommt er allerdings etwas besser weg als im Strafbefehl, in dem noch 6000 Euro gefordert wurden.


(Titelbild: Auschwitz, Erica Magugliani)


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