Der Neonazi-Plattenproduzent Benjamin Einsiedler muss sich am 10. Januar 2020 mit Unterstützung seines Verteidigers Alexander Heinig erneut vor dem Landgericht Memmingen verantworten, nachdem sein Freispruch von Oberlandesgericht in München kassiert wurde.

Aus Freispruch wird Geldstrafe für Nazi-Plattenproduzenten

Landgericht Memmingen ersetzt den Freispruch für die Neonazi-Propagandaschmiede Oldschool Records durch eine Verurteilung des rechtsradikalen Plattenproduzenten Benjamin Einsiedler. Doch auch das dürfte ihn kaum beeindrucken.

Eine Geldstrafe von 4.000 Euro ist nun die Bilanz des bereits mehr als fünf Jahre andauernden Verfahrens gegen die Neonazi-Propagandaschmiede Oldschool Records. Das Landgericht Memmingen sprach dessen Betreiber Benjamin Einsiedler am Freitag wegen Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Verbreitung jugendgefährdender Schriften schuldig und verurteilte ihn zur Zahlung von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Trotz Verfahren mehr als eine halbe Million Umsatz

Diese acht CDs sind alles, was von den über 900 Straftaten übrig ist, die die Polizei bei Oldschool Records ermittelte und die Staatsanwaltschaft zu 88 Anklagekomplexen zusammenfasste.
Diese acht CDs sind alles, was von den über 900 Straftaten übrig ist, die die Polizei bei Oldschool Records ermittelte und die Staatsanwaltschaft zu 88 Anklagekomplexen zusammenfasste.

Zehn der Tagessätze werden dem rechtsradikalen Plattenproduzenten erlassen. Sie gelten wegen der langen Verfahrensdauer als bereits vollstreckt, entschied die Strafkammer. Allerdings soll Einsiedler auf den Gewinn von rund 1.100 Euro verzichten müssen, den er mit dem Vertrieb der nun abgeurteilten Tonträger machte. Einsiedlers Bestände dieser CDs sollen zudem eingezogen werden.

Den Szeneunternehmer dürfte das Urteil kaum beeindrucken. Glaubt man den Angaben, die der Angeklagte vor Gericht in dem Wissen, dass sie die Höhe seiner Strafe beeinflussen können,  machte, setzte er in den vergangenen fünf Jahren mit dem trotz der drohenden Verurteilung ungebrochenen Vertrieb von Neonazipropaganda 650.000 Euro um.

Anklage geschliffen

Am Anfang des Verfahrens wertete die Polizei nach einer Razzia gegen das Unternehmen aus Bad Grönenbach mehr als 900 Straftaten durch den Vertrieb neonazistischer Tonträger aus. Seit die Staatsanwaltschaft die Taten im Jahr 2016 als 88 Anklagepunkte zur Anklage brachte, wurden sie in mehreren Gerichtsverhandlungen geschliffen.

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Schließlich erreichte der Szeneanwalt Alexander Heinig einen Freispruch von sämtlichen Vorwürfen. Den kassierte jedoch das Oberlandesgericht München und kritisierte die Arbeit des dafür verantwortlichen Richters scharf. Als sich nun das Landgericht Memmingen deshalb erneut mit dem Fall beschäftigen musste, stand bei nur noch acht der ursprünglich angeklagten 88 Tonträger eine Verurteilung zur Debatte. Fünf davon führten schließlich am Freitag zur Verurteilung von Benjamin Einsiedler.

Verherrlichung des Nationalsozialismus

Schlagstöcke und Nazirock – bei der »Oldschool Records«-Razzia sichergestellte Gegenstände
Schlagstöcke und Nazirock – bei einer Oldschool Records-Razzia sichergestellte Gegenstände (Bild: Polizei)

Die Strafkammer des Landgerichts gelangte am Freitag zu der Überzeugung, dass sich das heutige Führungsmitglied der Skinheadkameradschaft Voice of Anger seit rund 20 Jahren in der Neonaziszene bewegt. Seit 2007 handle er mit entsprechenden Tonträgern, Klamotten und Devotionalien.

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Mit der Verlesung Dutzender Kundendaten wies das Gericht den Vertrieb von CDs nach. Darauf werde etwa die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht und der industriell organisierte Massenmord an den europäischen Juden geleugnet.  Auch würden zentrale Lieder des Nationalsozialismus in Teilen oder in Gänze wiedergegeben, die als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten seien. Schließlich habe sich der Angeklagte der vorsätzlichen Verbreitung jugendgefährdender Schriften schuldig gemacht.

»Sogenannte Rechtsgutachten« einer Szeneverteidigerin

Das Urteil deckt sich im Wesentlichen mit den Forderungen aus dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Der als Szeneverteidiger bekannte Rechtsanwalt Alexander Heinig forderte dagegen, seinen Mandanten erneut freizusprechen. Unter anderem argumentierte er mit Gutachten, in denen seine Hamburger Kollegin Gisa Pahl den strittigen Tonträgern juristische Unbedenklichkeit bescheinigte. Da sein Mandant als Laie auf die Einschätzung der Anwältin vertrauen dürfe, träfe diesen keine Schuld. Doch das Gericht verwarf wie bereits das Oberlandesgericht in München die »sogenannten Rechtsgutachten« der szeneweit bekannten Anwältin als »auf den ersten Blick mehr als Mangelhaft« und bezeichnete ihre Argumentation als »nicht nachvollziehbar«.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche kann noch Revision dagegen eingelegt werden. Dann müsste sich das Revisionsgericht in München erneut mit dem Fall beschäftigen.


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