Das KZ Dachau, hier im November 2016. Es unterhielt eine Reihe von Außenlagern im Allgäu und Vorarlberg.

Volksverhetzung und Nazi-Symbole in Berufsschulgruppe

Mit einer Führung der Gedenkstätte Dachau und einer Geldauflage von 400 Euro verwarnt das Amtsgericht Kaufbeuren einen 20-Jährigen, der rechtsradikale Bilder an Mitschüler verbreitete.

Ein inzwischen 20-jähriger Kaufbeurer muss eine Geldauflage von 400 Euro erfüllen und an einer Führung der Gedenkstätte Dachau teilnehmen. Damit verwarnte ihn das Amtsgericht Kaufbeuren am Dienstag. In der WhatsApp-Gruppe seiner Berufsschulklasse stellte der Mann laut Anklage zwischen Februar und April diesen Jahres mehrfach Bilder ein. 19 Schüler gehörten der Gruppe an.

Darunter sei ein Bild gewesen, das eine Person beim Hitlergruß zeige, sowie Bilddateien, »die ein Profilbild Adolf Hitlers enthielten«. Zudem soll der 20-Jährige ein Bild »mit einer Person dunkler Hautfarbe und jeweils zwei deutschen Soldaten im zweiten Weltkrieg links und rechts von dieser Person» eingestellt haben. Das Bild sei beschriftet gewesen mit: »Hans, Helmut, Hermann, Fritz und der neue Minensucher.«

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zuletzt kam es in der Region immer wieder zu nationalsozialistischen Äußerungen an Schulen.

Keine rechte Gesinnung?

Am 13. August berichtet auch die Allgäuer Zeitung (AZ) über den Prozess. Dort machte der bis dato unbescholtene Angeklagte demnach einen sichtlich betroffenen Eindruck und versicherte, er würde seine Posts »sofort rückgängig machen, wenn ich es könnte.« Auf Frage der Richterin nach seiner politischen Orientierung habe er sinngemäß angegeben, dass er keine rechtsgerichtete Gesinnung habe.

Seine Beteuerungen, wonach ihm die Tragweite seines Handelns nicht bewusst gewesen sei, stießen laut AZ bei der Vorsitzenden auf deutliche Skepsis. Wörtlich zitiert die Zeitung: »Wenn man solche Bilder verschickt, muss man sich doch etwas denken – sonst hätten Sie auch Bilder von kleinen Katzen einstellen können.« Der Angeklagte habe versichert, ihm sei überhaupt nicht klar gewesen, »dass ich da jemandem schaden kann.« Als ihm dann »hinterher aufgegangen sei, welchen Eindruck derartige Bilder auf Menschen anderer Herkunft und Hautfarbe machen würden, habe er sich bei den ausländischen Mitgliedern seiner Chat-Gruppe entschuldigt«, schreibt die Allgäuer Zeitung. Staatsanwältin und Richterin hätten dies zu seinen Gunsten in Rechnung gestellt.

Die Geldauflage von 400 Euro müsse der Kaufbeurer an die Stiftung bayersicher Gedenkstätten entrichten.


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