Bolsterlangs Bürgermeisterin wird suspendiert und soll ganz aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden – mehr als zwei Jahre nachdem sie als Reichsbürgerin aufgefallen ist.
Wegen ihrer Nähe zur Reichsbürgerbewegung hat die Landesanwaltschaft Bayern heute die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Bolsterlang, Monika Zeller, vorläufig des Dienstes enthoben und Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung der Beamtin aus dem Beamtenverhältnis zum zuständigen Verwaltungsgericht München erhoben.
Geburtsort: »Königreich Bayern, Deutschland als Ganzes«
Nach den Ermittlungen der Landesanwaltschaft (LAW) habe Zeller für sich und ihre Söhne Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) gestellt sowie Selbstauskünfte aus dem Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) beantragt und dabei für die Reichsbürgerbewegung typische Angaben gemacht. Insbesondere habe sie als Wohnsitzstaat »Bayern (Deutschland als Ganzes)« angegeben und sich im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit auf den vorkonstitutionellen Stand des Staatsangehörigkeitsrechts von 1913 berufen. Darüber hinaus habe sie angegeben, neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die eines Königreichs Bayern zu besitzen.
#Reichsbürger*meisterin aus #Bolsterlang will geboren sein im #Königreich #Bayern und habe #Waffenschein beantragt #Allgäu pic.twitter.com/58eplUoCgc
— Sebastian Lipp (@SebastianLipp) April 22, 2017
Raum der Gemeinde für Reichsbürger-Vortrag überlassen
Daneben habe die kommunale Wahlbeamtin aktiv daran mitgewirkt, dass einem bekannten Redner aus Reichsbürger-Kreisen im Frühjahr 2016 ein Raum der Gemeinde Bolsterlang für eine Vortragsveranstaltung überlassen wurde. Sie habe an dieser Veranstaltung selbst teilgenommen und nicht verhindert, dass der Vortragende das reichsbürger-typisches Gedankengut verbreitete. »Dadurch hat die kommunale Wahlbeamtin die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verfassungs- und Rechtsordnung in Zweifel gezogen und ist nicht aktiv für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingetreten«, schreibt die Disziplinarbehörde am Dienstag in einer Mitteilung.
Die Behörde geht nun mehr als zwei Jahre nach der Veransaltung »mit überwiegender Wahrscheinlichkeit« davon aus, dass Zeller im Disziplinarverfahren aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden wird. Denn, so deren Sprecher Jörg Spennemann wörtlich:
Offiziell Anhängerin der Reichsbürgerbewegung
»Die Landesanwaltschaft Bayern ist nach umfangreichen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Die kommunale Wahlbeamtin ist nach Einschätzung der Landesanwaltschaft Bayern als Anhängerin der sog. ›Reichsbürgerbewegung‹ anzusehen und hat sich von dem in diesen Kreisen verbreiteten Gedankengut nicht glaubhaft distanziert.« Damit habe sie derart gegen »die Kernpflicht eines jeden Beamten« verstoßen, sich zum Grundgesetz zu bekennen, »dass eine weitere Tätigkeit als erste Bürgermeisterin untragbar erscheint.«
Reichsbürgermeisterin geht leer aus
Die kommunale Wahlbeamtin könne laut Spennemann jederzeit beim zuständigen Verwaltungsgericht München einen Antrag auf Aussetzung der angeordneten Maßnahme stellen. Über eine Kürzung von Dienstbezügen habe indes nicht entschieden werden müssen, da Zeller als Ehrenbeamtin lediglich eine Entschädigung erhält. Trotzdem wird Zeller leer ausgehen, denn: Diese entfällt kraft Gesetzes bei einer länger als zwei Monate dauernden Verhinderung, die Dienstgeschäfte auszuüben, so die Landesanwaltschaft.
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