Amtsgerichtsgebäude Kaufbeuren

Reichsbürgerin erneut wegen perfider Beleidigung verurteilt

Eine Reichsbürgerin verbreitet rassistische und antisemitische Verschwörungstheorien und beleidigt auf abscheuliche Weise. Einer Frau wünscht sie etwa, vergewaltigt zu werden. Nachdem sie durch alle Instanzen ging wurde sei dafür bereits zum dritten Mal verurteilt.

IS-Kämpfer würden ausgebildet, um in Deutschland Frauen zu vergewaltigen und Männer zu Köpfen. Dahinter stehe die Familie Rothschild, behauptete Carola Sch. im August 2016 auf Facebook – und erntete heftige Reaktionen. Etwa von einer heute 42-jährigen Berlinerin, die der als Anhängerin der Reichsbürgerszene bekannten Füssenerin vorwarf, »rassistische und antisemitische Kackscheiße« zu verbreiten und »wohl zu viele Chemtrails geschnüffelt« zu haben.

Weil die 59-jährige daraufhin übelste Beschimpfungen an ihre Kritikerin richtete, musste sie sich am Donnerstag vergangener Woche wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Der Name der Familie Rothschild fällt häufig in rechtsradikalen und antisemitischen Hetzkampagnen, die meist den Glauben an eine von dieser gesteuerte vermeintliche jüdische Weltverschwörung verbreiten.

Die vielfach bereits aufgefallene Erwerbslose wünschte ihrer Kritikerin wegen der von ihr als »antideutschen Kackscheiße« wahrgenommenen Erwiderung unter anderem mehrfache Vergewaltigungen, Krankheiten und ungewollte Schwangerschaft. »Ist doch prima wenn du mit deinen schwarzen Babys überall ausgegrenzt wirst hahaha«, ist nur einer der Sätze, den die Betroffene über sich ergehen lassen und jetzt am 17. Mai rund zweieinhalb Jahre später vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wiederholen musste. Ihre Schilderung deckt sich mit dem Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft.

Paranoide und widersprüchliche Schutzbehauptung

Die Angeklagte allerdings bestreitet die Tat. Die Betroffene aus Berlin habe ihr Facebook-Konto im Auftrag der Amadeu Antonio Stiftung gehackt, um daraufhin beide Kommentare zu verfassen und sie anzuzeigen. Die paranoid wirkende Erklärung hatte die Reichsbürgerin bereits vor zwei Monaten in einem anderen Fall vorgebracht, als sie wegen Volksverhetzung angeklagt war und verurteilt wurde.

Zugleich nahm Carola Sch. für den Kommentar die Meinungsfreiheit in Anspruch und behauptete, dass ihre Aussagen eine Art Notwehr darstellen sollen, zu der sie angesichts des Kommentars der Berlinerin berechtigt sei.

»Hinter dem Reich steckt der Rechtsextremismus«, schematische Darstellung reichsideologischer Fragmente, aus: Broschüre »Wir sind wieder da« der Amadeu Antonio Stiftung
Immer wieder greift die angeklagte Reichsbürgerin die Amadeu Antonio Stiftung an. Die Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus ein. Etwa mit Aufklärung über die Reichsbürger: »Hinter dem Reich steckt der Rechtsextremismus«, schematische Darstellung reichsideologischer Fragmente, aus: Broschüre »Wir sind wieder da« der Stiftung.

»Immer wieder Rothschild«

Im Gegensatz zur Angeklagten bemerkte Oberstaatsanwalt Menzel den Widerspruch der Aussage und fragte, ob er diese nun als Geständnis werten dürfe. »Das habe ich nicht zugegeben«, antwortete die Reichsbürgerin ohne den Widerspruch aufzulösen. »Ohne Zweifel« kommen hier nach Auffassung des Staatsanwalts weder Meinungsfreiheit und schon gar keine Notwehr in Betracht. »Immer wieder Rothschild« sei das »Grundthema Ihrer absurden Schriftsätze«, die sie wiederholt an Behörden richtete.

Das ist »genau der gleiche Duktus« wie die »obskuren Verschwörungstheorien«, die sie immer wieder auch auf Facebook wiederholte, findet auch Richter Pausch. Schon deshalb glaubt er nicht an die Erklärung, die Angeklagte sei gehackt worden und verurteilte sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Verfahren ging bereits durch alle Instanzen

Gegen das Urteil kann die Angeklagte Rechtsmittel einlegen – und wird das wohl auch tun. Für die selbe Tat wurde Carola Sch. bereits zuvor vom Amtsgericht Kaufbeuren verurteilt und legte Berufung zum Landgericht Kempten ein. Dort wurde das Urteil bestätigt. Die Angeklagte war allerdings nicht anwesend. Wegen dieses Formfehlers wurde die Entscheidung vom Oberlandesgericht München auf die Revision der Reichsbürgerin verworfen und zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurück verwiesen. Laut Oberstaatsanwalt Menzel steht der aus Cottbus stammenden Frau derselbe Rechtsweg erneut offen: Sie könnte jetzt wieder durch alle Instanzen gehen.


(Titelbild: Amtsgericht Kaufbeuren, Aktenzeichen 3 Cs 410 Js 18726/16)


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