Geldstrafe für nationalsozialistische Ostergrüße
Indem er einen Strafbefehl wegen der öffentlichen Verbreitung nationalsozialistischer Symbole akzeptiert, entzieht sich ein Amberger am Montag seiner Gerichtsverhandlung.
Indem er einen Strafbefehl wegen der öffentlichen Verbreitung nationalsozialistischer Symbole akzeptiert, entzieht sich ein Amberger am Montag seiner Gerichtsverhandlung.
Am Montag stellt das Amtsgericht Günzburg das Verfahren gegen einen Jugendlichen ein, der Hitlerbilder, einen rassistischen Mordaufruf sowie eine perfide Verhöhnung des Holocausts auf WhatsApp postete.
Vorvergangenen Montag machte Der Dritte Weg vollvermummt in Illerkirchberg Stimmung gegen Asylsuchende. Neonazis beteiligten sich auch, als am Samstag zuvor die AfD mobilisierte.
Nach dem tödlichen Messerangriff auf zwei junge Mädchen am Montag in Illerkirchberg könnte es zu einer Schulterschluss rechtsradikaler Lager kommen. Am Samstag will die AfD und am Montag die Neonazipartei Der Dritte Weg in der Gemeinde aufmarschieren.
Unter dem Motto »Unser Land zuerst« sind am 8. Oktober mehrere tausend Menschen nach einem Aufruf der extrem rechten AfD durch das Regierungsviertel in Berlin gezogen. Darunter waren auch der Kemptener Vizepräsident der AfD-Fraktion Peter Felser und der Memminger Landtagsabgeordnete Christoph Maier.
Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen mitte-50-jährigen Neonazi zu einer Geldstrafe von 4200 Euro, nachdem dieser mehrere Feiertags-Grüße mit Hitler, Hakenkreuz und SS-Runen in einem Messenger teilte.
Weil ein junger Krumbacher rassistische Vernichtungsphantasien mit Gas und Maschinenpistole äußerte, macht ihm das Amtsgericht Günzburg eine KZ-Führung zur Auflage und stellt das Verfahren ein.
Jeweils bis zu 50 Menschen demonstrieren am Samstag in Kempten, Memmingen, Leutkirch und Wangen gegen die »fortwährend erstarkenden rechtspopulistischen Stimmung in dieser Region« und rufen zu »offenen antifaschistischen Treffen« auf.
Weil er mittels Bildern von Adolf Hitler einen perfiden »Vergasungs-Witz« und Mordphantasien gegen Migrant*innen ausdrücke, erhält 30-jähriger Ostallgäuer eine Geldstrafe.
Für das versenden perfider volksverhetzender Videos und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwarnt das Amtsgericht Günzburg einen 20-Jährigen, der nun zwei Gedenkstättenführungen besuchen muss.