Die sogenannte Todesstiege, die das KZ Mauthausen mit dem Steinbruch »Wiener Graben verband. Heute lautet eine Inschrift am Fuße der Todesstiege: » Ihre heute gleichmäßigen und normal hohen Stufen waren zur Zeit des Konzentrationslagers willkürlich aneinandergereihte, ungleich große Felsbrocken der verschiedensten Formen. Die oft einen halben Meter hohen Felsbrocken erforderten beim Steigen größte Kraftanstrengung. Die SS vergnügte sich unter anderem damit, die letzten Reihen einer abwärts gehenden Kolonne durch Fußtritte und Kolbenhiebe zum Ausgleiten zu bringen, sodass sie im Sturze, ihre Vordermänner mitreißend, in einem wüsten Haufen die Stufen hinunterkollerten. Am Ende eines Arbeitstages, wenn der Aufmarsch ins Lager mit einem Stein auf der Schulter begann, trieben die den Abschluss bildenden SS-Leute Nachzügler mit Schlägen und Tritten an. Wer nicht mitkonnte, endete auf dieser Todesstiege.«

KZ-Führung für Vernichtungsphantasien

Weil ein junger Krumbacher rassistische Vernichtungsphantasien mit Gas und Maschinenpistole äußerte, macht ihm das Amtsgericht Günzburg eine KZ-Führung zur Auflage und stellt das Verfahren ein.

Am Montag musste sich ein junger Krumbacher wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Angeklagte postete nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am 8. August 2021 in eine aus jedenfalls 17 Teilnehmenden bestehende WhatsApp-Gruppe sieben Sticker, auf denen in unterschiedlichen Formen Hakenkreuze, der Kopf von Adolf Hitler und/oder Personen, die den Hitlergruß zeigen, abgebildet sind.

Ein Bild trage die Aufschrift: »Drop the Gas!«, womit der Holocaust und damit der durch die Nationalsozialisten in den Gaskammern der Konzentrationslager begangene Völkermord an den Juden in qualitativer Form heruntergespielt und bagatellisiert wurde, so die Staatsanwaltschaft. Die fotografische Darstellung einer Maschinenpistole trug die Aufschrift: »Rennt der [N-Wort] frei herum, schalt auf Automatik um.« Darin liege die Aussage, »dass auf farbige [sic!] Menschen jederzeit mit einer Maschinenpistole geschossen werden könne, welche eine über eine Beleidigung
hinausgehende besonders verletzende Äußerung der Missachtung gegenüber diesen Menschen ist, die so unwert und unwürdig dargestellt« würden.

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren (Az 3 Ds 409 Js 1510/22 jug) ein und erteilte dem Angeklagten die Auflage, binnen drei Monaten das Konzentrationslager Mauthausen zu besuchen, an einer Führung teilzunehmen und dem Gericht im Rahmen einer dann zu vereinbarenden mündlichen Anhörung hierüber zu berichten.


(Titelbild: Die sogenannte Todesstiege, die das KZ Mauthausen mit dem Steinbruch »Wiener Graben verband. Heute lautet eine Inschrift am Fuße der Todesstiege: »Ihre heute gleichmäßigen und normal hohen Stufen waren zur Zeit des Konzentrationslagers willkürlich aneinandergereihte, ungleich große Felsbrocken der verschiedensten Formen. Die oft einen halben Meter hohen Felsbrocken erforderten beim Steigen größte Kraftanstrengung. Die SS vergnügte sich unter anderem damit, die letzten Reihen einer abwärts gehenden Kolonne durch Fußtritte und Kolbenhiebe zum Ausgleiten zu bringen, sodass sie im Sturze, ihre Vordermänner mitreißend, in einem wüsten Haufen die Stufen hinunterkollerten. Am Ende eines Arbeitstages, wenn der Aufmarsch ins Lager mit einem Stein auf der Schulter begann, trieben die den Abschluss bildenden SS-Leute Nachzügler mit Schlägen und Tritten an. Wer nicht mitkonnte, endete auf dieser Todesstiege.« Stefanie J. Steindl, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons)


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Ein Gedanke zu „KZ-Führung für Vernichtungsphantasien“

  1. Vermutlich hat das Gericht mit dieser Entscheidung wesentlich mehr bewirkt, als wenn es eine Geld- oder Haftstrafe verhängt hätte. Bei der Anhörung nach dem KZ-Besuch wäre man gerne dabei.

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