Mit einem Messer droht ein Autofahrer einem Schwarzen in aller Öffentlichkeit den Tod an und verfällt am Bahnhof lautstark in eine rassistische Hasstirade. Zur »Störung des öffentlichen Friedens« ist das nicht geeignet, so die Staatsanwaltschaft.
»Totschlagen den Dreck!« Mit diesen und anderen Worten hetzte ein Autofahrer im Dezember in aller Öffentlichkeit am Bahnhof in Bellenberg gegen Geflüchtete. Ein Betroffener hatte den Vorfall mit einem Video dokumentiert, das Allgäu ⇏ rechtsaußen veröffentlichte. Doch die Tat hatte einen bislang unbekannten Vorlauf. Für beides wird der Mann jetzt bestraft.
Mit Messer Schnittbewegung am Hals angedeutet
Zunächst nötigte der Autofahrer den Betroffenen im Bereich der Bahnstrecke zwischen einem Fitnessstudio und dem Bahnhof mit seinem PKW. Nach Aktenlage führ der Rassist auf den Geschädigten zu und zwang ihn damit zur Seite zu springen. Dabei nahm er Blickkontakt mit dem Geschädigten auf und ein circa 25 Zentimeter langes Messer in die Hand, das er mit einer symbolischen Schnittbewegung an seinem Hals entlang führte.
Wenige Zeit später trafen die beiden auf Höhe des Bahnhof wieder aufeinander. Über die Gleise hinweg brüllte der Fahrer massive Beschimpfungen in Richtung des Bahnsteigs. Schwarze wurden damit mehrfach heftig erniedrigt und in ihrer Menschenwürde herabgesetzt. Auch eine Unterstützerin beleidigt der Mann. Die rassistische Hasstirade gipfelt in der Aussage »Totschlagen den Dreck!«
Staatsanwaltschaft sieht keine Volksverhetzung
Gegen den Autofahrer ermittelte die Polizei ursprünglich wegen Volksverhetzung und Nötigung mit Bedrohung und Beleidigung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen mitteilte. Die Behörde sah aber in den Äußerungen des Autofahrers nur Beleidigungen und keine Volksverhetzung, »da es an der Eignung der Äußerungen zur Störung des öffentlichen Friedens fehlte.« Ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen ist inzwischen rechtskräftig. Zudem erhielt der Aggressor ein einmonatiges Fahrverbot.
Wegen der Veröffentlichung des Videos auf Facebook liefen auch Ermittlungen gegen den Betroffenen. Das Verfahren wegen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz wurde allerdings eingestellt. Nach dem Vorfall legte die Neonazipartei Der Dritte Weg mit einer rassistischen Flugblattaktion in Bellenberg nach.
Sehr geehrte Redaktion,
bin gerade zufällig auf diesen Bericht gestoßen.
Wäre es nicht korrekt, im Zuge einer ausgewogenen Berichterstattung, die Vorgeschichte dieses Vorfalles zu erwähnen ?
Evtl. den Grund nennen warum dieser Mann so außer sich war ?
Ihr Bericht reißt, meiner Meinung nach, dass Geschehene etwas aus dem Kontext. Unparteiische Berichterstattung ist das nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Der Grund wird doch ausführlich benannt: Der Mann ist Rassist der übelsten Sorte. Daran ändert auch nichts, dass er zuvor Geschehene Vergewaltigungen in seiner Hasstiraden erwähnt. Über die wir übrigens auch berichteten und im Artikel verlinkten. Doch darum geht es hier schlicht nicht.