Mit einer absurden Argumentation versucht ein Rechtsrock-Anwalt für die Band Faustrecht eine Klage gegen Allgäu ⇏ rechtsaußen zu retten, die zum Eigentor wurde.
Die Band Faustrecht ist ein Neonazi-Urgestein, das Rassenkrieg und Nationalsozialismus besingt. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Kempten vom 30. Juli 2018 hervor, dessen schriftliche Begründung vor Kurzem vorgelegt wurde. Norbert »Nogge« Lecheler hatte versucht, einem Journalisten diese Behauptung gerichtlich untersagen zu lassen und dadurch die Verbreitung einer Broschüre zu unterbinden, die über die Neonaziszene im Allgäu informiert. Die Klage des »Faustrecht«-Sängers entwickelte sich zum Eigentor.
Faustrecht als missverstandene Linke Musikgruppe? Oder gar unpolitisch? Szeneanwalt Alexander Heinig, den Lecheler für die Klage engagierte, suggeriert das in einem Schriftsatz an das Landgericht Kempten. »Aufgrund von Stücken wie dem oben genannten ›Klassenkampf‹ ist die Band auch innerhalb der rechten Szene immer wieder Anfeindungen ausgesetzt, weil teilweise behauptet wird, dass es sich bei Ihnen ja eigentlich um ›Linke‹ handele«, schrieb der Ex-Rechtsrocker für seinen Mandanten. Der Text des Stückes stehe »im direkten Widerspruch zur nationalsozialistischen Ideologie«, behauptet der Anwalt. Tatsächlich seien sogar »die meisten Lieder der Band nicht politischer Natur.«
Texte entsprechen dem, was die NSDAP propagierte
Das abwegige Schreiben wirkt wie ein verzweifelter Versuch, das Ruder doch noch herumzureißen. Nach der mündlichen Gerichtsverhandlung Anfang Juli zeichnete sich bereits ab, dass der Richter nicht im Sinne von Norbert Lecheler entscheiden würde. Der Kläger argumentierte, dass seine Band weder Rassenkrieg noch Nationalsozialismus besinge. Denn diese Wörter fielen in keinem der rund 100 Lieder, die die Band seit den 90er Jahren veröffentlicht habe. Der beklagte Journalist betonte, dass es seiner Analyse nach aber genau darum gehe.
Daran hat auch das Gericht keinen Zweifel, wie aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgeht, die jetzt vorliegt. Anhand der Lektüre der von Kläger als Frontmann von Faustrecht gesungenen Liedtexte »Unsere Fahnen« und »Es kommt der Tag« könne man nur zu diesem Schluss kommen. Unter anderem würde der in den Liedern »sehr in den Vordergrund gestellte« Begriff des Volkes, die unbedingte Treue zur Fahne und die Bereitschaft, dafür in den Tod zu gehen genau dem entsprechen, »was seinerzeit die Anführer und Anhänger der NSDAP stets propagierten.«
Absolut eindeutiger Bezug zur nationalsozialistischen Rassenlehre
Ebenso »klar und eindeutig« sei die Assoziation des von Lecheler gesungenen Textes »White Liberty« (Weiße Freiheit) mit dem Rassenkrieg, urteilt das Gericht: »Diese Aussagen lassen überhaupt keine andere Deutung zu, als diejenige, wonach der ‚weiße Mann‘ sein Überleben im Kampfe gegen andere Rassen sicherstellen soll und muss. Auch hierbei handelt es sich um einen absolut eindeutigen Bezug zur nationalsozialistischen Rassenlehre, welche die Überlegenheit des weißen ‚arischen‘ Mannes stets in den Mittelpunkt ihrer gesamten ldeologie stellte.
Auch die Bezeichnung als Nazi-Urgestein trifft nach Einschätzung der Richter am Landgericht Kempten voll und ganz zu. Schon seit den 90er Jahren ist die Band aus dem Umfeld von Blood&Honour und anderer verbotener militanter Gruppierungen durchgehend im Visier der Behörden. Insbesondere in der Anfangszeit der Band landeten zahlreiche Liedtexte auf dem Index.
Videos, die Allgäu ⇏ rechtsaußen veröffentlichte, zeigen Faustrecht-Sänger Lecheler auf einer Bühne. Er begrüßt seine Fans mit »Hail Victory« – zu deutsch: »Sieg Heil« – und heizt die Menge auf, die Hitlergrüße zeigt.