Mit einem rassistischen und antisemitischen Drohbrief kündigte ein Schüler im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Ravensburg 2020 einen Anschlag an, den das Landeskriminalamt als terroristisch einstuft. Das bestätigte das Innenministerium von Baden-Württemberg am Dienstag auf Anfrage von Allgäu rechtsaußen. Jüngst brachte eine Landtagsanfrage den Fall an die Öffentlichkeit.
Seinerzeit kündigte ein strafunmündiger Schüler mittels der Veröffentlichung eines Drohbriefes einen Anschlag an, so das Innenministerium. Die Motivlage, die er dabei zum Ausdruck brachte, könne »objektiv als ausländerfeindlich und antisemitisch beurteilt werden.« Nach den bisherigen Erkenntnissen habe zum Zeitpunkt der polizeilichen Ermittlungsaufnahme »keine konkrete, unmittelbare und realistische Gefahr der Umsetzung eines Anschlages« bestanden, erläutert das Ministerium umständlich.
LKA sieht Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
Im Rahmen eines Prüfvorgangs habe dann aber das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Einstufung der Deliktsqualität »Terrorismus« vorgenommen. Diese Einstufung basiert laut Innenministerium auf dem ermittelten Sachverhalt, also den Hintergründe sowie der Motivation der Tatplanung, und der relevanten Strafnorm, in diesem Fall: Paragraph 89a des Strafgesetzbuches. Dieser stellt nicht die Ankündigung, sondern erst die konkrete Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, also eines Anschlages, unter Strafe.
Die bloße Ankündigung eines Anschlages allein rechtfertigt diesen Tatverdacht nicht. Der Paragraph kommt nur dann zur Anwendung, wenn bereits eine konkrete Beschäftigung mit Herstellung, Beschaffung, Lagerung und Umgang mit Waffen, Sprengstoffen und anderen gefährlichen Tatmitteln stattfindet. Allerdings liegen dem Innenministerium »keine Erkenntnisse vor, wonach hinter der Tatplanung eine terroristische Organisation steckt.« Zum Stand der noch laufenden Ermittlungen machen die Behörden derzeit keine Angaben.