Als »Angriff auf die Menschenwürde« verurteilte das Landgericht Memmingen am Freitag massive rassistische Beleidigungen eines 39-Jährigen aus Schwabmünchen. Der Familienvater streute Gerüchte über Schwarze, die Schüler in Markt Wald mit Süßigkeiten lockten, was rassistische Hetze nach sich zog.
Der 39-Jährige hatte am 10. Dezember 2018 auf Facebook die Behauptung aufgestellt, dass ein Asylsuchender oder eine Person mit Migrationshintergrund Kinder einer Schule in Markt Wald anspreche und sie mit Süßigkeiten von der Schule wegzulocken versuchte. Daraufhin kommentierten mehrere Personen im rassistischer Manier die Geschichte. Darunter war auch ein weiterer Beitrag des Angeklagten, der so massive rassistische Beleidigungen enthielt, dass ihm die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung vorwarf.
Bereits das Amtsgericht Memmingen sah in den Aussagen einen klar rassistischen Bezug und verurteilte den Familienvater zur Zahlung von 1800 Euro an das Familienhilfswerk Unterallgäu und einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Letzteres setzte sie auf Bewährung aus.
»Angriff auf die Menschenwürde«
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Felix Dimpfl zielten die Aussagen seines Mandanten nicht auf bestimmte Bevölkerungsgruppen, weshalb der Vorwurf der Volksverhetzung nicht greife. Als montenegrinischer Staatsbürger könne der Angeklagte zudem gar keine rassistische Aussage treffen, so Dimpfl vor dem Amtsgericht. Mit seiner Forderung eines Freispruchs scheiterte er nun auch vor dem Landgericht.
Richter Mörrath verwarf in der Verhandlung am Freitag die Berufung des Angeklagten. Damit bleibt es beim Urteil des Amtsgerichts. Es liege ein »Angriff auf die Menschenwürde« vor und das falle nicht mehr unter die Meinungsfreiheit, zitiert der Memminger Kurier Mörraths Begründung für diese Entscheidung. Der Post des Angeklagten habe »ein vielfältiges Echo« ausgelöst und im Ort Wellen geschlagen.
An Gerüchten »nichts dran«
Schon am Tag nach dem ursprünglichen Facebook-Post griff ihn die Memminger Zeitung auf und zitierte ihn in voller länge. Allerdings berichtete sie auch über erhebliche Zweifel an der Geschichte des Vaters, der die angeblichen Vorfälle über das Kontaktformular der Polizei meldete und via Facebook verbreitete. Demnach habe der vermeintliche Täter ab September mehrmals Schüler angegangen und sei sogar in die Schule eingedrungen.
»So weit es die Polizei beurteilen kann, ist an der Sache nichts dran«, erklärte dagegen die zuständige Polizeiinspektion in Bad Wörishofen bereits damals gegenüber der Zeitung. Es hätten sich in den vorhergehenden Wochen keine Eltern gemeldet, deren Kinder von einem Unbekannten angesprochen wurden oder die mit Süßigkeiten in ein Gerätehäuschen hätten gelockt werden sollen, bestätigten Ermittler auch vor Gericht. Und weder dem Rektor der Grundschule noch einem der Lehrer oder der Kinder sei ein Unbekannter an der Schule aufgefallen.
(Titelbild: r2hox, cc by-sa; Az: 221 Js 3850/19)