Symbolbild verbale Attacke beleidigung schrei

Rassistische Hetze nach falschen Gerüchten

Wegen massiver rassistischer Beleidigungen verurteilt das Amtsgericht Memmingen einen 38-Jährigen, der gegen Asylsuchende hetzte. Zuvor streute er das falsche Gerücht über sie, sie würden Kinder einer Schule in Markt Wald mit Süßigkeiten weglocken.

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Wegen Volksverhetzung verurteilte das Amtsgericht Memmingen am Dienstag einen 38-Jährigen. Er hatte Asylsuchende in einem Facebook-Post massiv rassistisch beleidigt und den Vorwurf erhoben, diese würden »unsere Frauen und Kinder vergewaltigen«.

Zuvor hatte der Mann am 10. Dezember 2018 auf Facebook die Behauptung aufgestellt, dass ein Asylsuchender oder eine Person mit Migrationshintergrund Kinder einer Schule in Markt Wald anspreche und sie mit Süßigkeiten von der Schule wegzulocken versuchte. Daraufhin kommentierten mehrere Personen im rassistischer Manier die Geschichte. Darunter war auch ein weiterer Beitrag des Angeklagten, den ihm die Staatsanwaltscahft am Dienstag zum Vorwurf machte. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie die Zahlung von 3500 Euro.

Gericht wertet Aussagen als rassistisch

Rechtsanwalt Felix Dimpfl dagegen forderte den Freispruch für seinen Mandanten. Seiner Auffassung nach zielten die Aussagen des Angeklagten nicht auf bestimmte Bevölkerungsgruppen, weshalb der Vorwurf der Volksverhetzung nicht greife. Als montenegrinischer Staatsbürger könne er zudem gar keine rassistische Aussage treffen.

Das ließ Richterin Barbara Roßdeutscher nicht gelten. Sie sah in den Aussagen einen klar rassistischen Bezug und verurteilte den Familienvater schließlich zur Zahlung von 1800 Euro an das Familienhilfswerk Unterallgäu und eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Letzteres setzte sie auf Bewährung aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

An Gerüchten »nichts dran«

Schon am Tag nach dem ursprünglichen Facebook-Post griff ihn die Memminger Zeitung auf und zitierte ihn in voller länge. Allerdings berichtete sie auch über erhebliche Zweifel an der Geschichte des Vaters, der die angeblichen Vorfälle über das Kontaktformular der Polizei meldete und via Facebook verbreitete. Demnach habe der vermeintliche Täter ab September mehrmals Schüler angegangen und sei sogar in die Schule eingedrungen.

»So weit es die Polizei beurteilen kann, ist an der Sache nichts dran«, erklärte dagegen die zuständige Polizeiinspektion in Bad Wörishofen gegenüber der Zeitung. Es hätten sich in den vorhergehenden Wochen keine Eltern gemeldet, deren Kinder von einem Unbekannten angesprochen wurden oder die mit Süßigkeiten in ein Gerätehäuschen hätten gelockt werden sollen. Und weder dem Rektor der Grundschule noch einem der Lehrer oder der Kinder sei ein Unbekannter an der Schule aufgefallen.

Dass es sich um ein reines Gerücht gehandelt haben musste, bestätigte ein Polizist am Dienstag erneut, als ihn Richterin Barbara Roßdeutscher als Zeugen vernahm. Als die Polizei den Verlauf der vermeintlichen Taten rekonstruierte und Zeugen vernommen hatte, habe sich herausgestellt, dass es die Vorfälle nicht gegeben habe. Das angebliche Gerätehäuschen entpuppte sich dabei als Carport, deren Besitzerin dort ihr Altpapier sortiert und die Kinder auch bemerkt hatte.


(Titelbild: r2hox, cc by-sa; Aktzenzeichen: 221 Js 3850/19)


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