Für eine auf dem Balkon zur Schau gestellte Schaufensterpuppe, die den Hitlergruß zeigt, verurteilt das Amtsgericht Günzburg einen 62-Jährigen aus Thannhausen zu einer Geldstrafe.
Der Angeklagte aus Thannhausen präsentierte eine lebensgroße, grau uniformierte und Stahlhelm tragende Schaufensterpuppe auf dem Balkon seines Hauses, die dieser zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 19. Januar 2023 aufstellte. Insbesondere positionierte der 62-Jährige den Arm und die Hand der Puppe so, dass die Handhaltung dem Hitlergruß »zum Verwechseln« ähnlich sah, was auch dessen Absicht gewesen sei. Das geht aus einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Günzburg hervor.
Für das Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation verurteilte das Amtsgericht Günzburg den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 17 Euro. Wird das Urteil rechtskräftig, hat der Angeklagte also mit einer Geldstrafe von 2040 Euro zu rechnen.
(Titelbild: Im Ulmer Fort Oberer Kuhberg richteten die Nazis von November 1933 bis Juli 1935 ein KZ ein. (CC BY-SA 3.0 Speifensender))