Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen mitte-50-jährigen Neonazi zu einer Geldstrafe von 4200 Euro, nachdem dieser mehrere Feiertags-Grüße mit Hitler, Hakenkreuz und SS-Runen in einem Messenger teilte.
Anfang September musste sich ein Neonazi vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem zur Tatzeit 55-Jährigen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Laut Anklage postete er in eine aus insgesamt 18 Personen bestehende WhatsApp-Gruppe eine photographische Darstellung des Oberkörpers von Adolf Hitler, der seinen rechten Arm zum Hitlergruß erhebt. Das Bild trägt die Aufschrift: »aufgrund von Corona. Anstatt Händeschütteln… wird wieder normal gegrüßt!«
Nazi-Grüße zu Weihnachten und Ostern
Am 24. Dezember 2020 postete der Angeklagte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in eine weitere aus 20 Personen bestehende WhatsApp-Gruppe einen Sticker, auf dem sich wiederum eine photographische Abbildung Adolf Hitlers und im Hintergrund überdies ein Hakenkreuz befinden. Die Überschrift: »Der Führer wünscht allen frohe Weihnachten«.
Schließlich sandte der Neonazi am 3. April 2021 in eine aus elf Personen bestehende WhatsApp-Gruppe einen Sticker, auf dem photographisch diverse Eier in einem Osternest dargestellt werden. Die Eier sind in den Farben der Flagge des Deutschen Reiches schwarz-weiß-rot gehalten. Auf zwei roten Eiern befindet sich jeweils ein schwarzes Hakenkreuz auf einem weißen Hintergrund und auf zwei schwarzen Eiern eine beziehungsweise zwei weiße Sig-Runen, so die Staatsanwaltschaft.
Szeneverteidiger Alexander Heinig vertritt Angeklagten
Dafür verurteilte ihn Amtsrichter Kramer wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 105 Tagessätzen zu je 40 Euro. (2 Cs 409 Js 3586/21) Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Mittfünfziger demnach 4200 Euro Strafe plus Gerichtskosten bezahlen. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung seines sichergestellten Mobiltelefons Samsung S 10 an.
Als Verteidiger trat der bekannte Szeneanwalt Alexander Heinig auf, der regelmäßig für Anhänger von Voice of Anger eintritt. Erst Ende März kam es in mehreren Bundesländern zu einer Razzia wegen »Hatespeech« gegen die neonazistische Skinheadkameradschaft Voice of Anger.