Geldstrafe für Nazi-Mordphantasien

Am Dienstag verhängt das Amtsgericht Kempten eine Geldstrafe von 4550 Euro für das Verbreiten von zwei Bildern, die den Nationalsozialismus verherrlichen und perfide rassistische Mordphantasien äußern. Hinsichtlich zwei weiterer Bilder wird das Verfahren eingestellt.

Am Dienstagmorgen, dem 18. Mai 2021, musste sich Mathias K. wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Kempten verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im Februar und März 2018 Bilder mit neonazistischem und rassistischem Inhalt an verschiedene WhatsApp-Gruppen versandt zu haben.

So habe der Angeklagte demnach am 7. Februar 2018 das Bild eines Reisebusses mit diversen Hakenkreuzen und dem Kopf Hitlers gepostet. Dazu die Bildbeschreibung: »Führer Reisen. Täglich Asylheime – Auschwitz. Am Zielort wird garantiert Gas gegeben.« Zwei Tage später dann habe er das Bild einer Handgranate in die selbe 7-köpfige Gruppe gesendet. Dazu hieß es: »Hotline zu Allah: Stift ziehen. Ans Ohr halten. Auf Freizeichen warten.«

Wiederum drei Tage später schickte Mathias K. nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in eine drei Personen zugängliche Gruppe das Bild eines Reichsadlers, der ein Hakenkreuz trägt. Dabei stand: Auf das der Adler wieder fliegt. Gruss an alle meine Kamerad/innen. Stolz, Treu und Aufrecht.« Am 22. März 2018 soll er ein weiteres Bild geteilt haben. Das war laut Staatsanwaltschaft »das Bild eines arabischen Mannes, der einen schwarzen Kaftan und eine Gebetsmütze trägt«, dazu die Beschriftung: »Meine Frau nennt mich einen Pädophilen. Ganz schön große Klappe für eine 9-Jährige.«

Zu den letzten beiden Taten beantragte die Staatsanwaltschaft selbst die Teileinstellung. Die ersten beiden Taten verurteilte das Gericht gemäß des Strafbefehlsantrags der Staatsanwaltschaft als Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Als Strafmaß setzte es eine Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 35 Euro, also insgesamt 4550 Euro fest. (19 Cs 370 Js 2119/21)


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