Gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung durch den Vertrieb von Neonazipropaganda als Oldschool Records hat der Allgäuer Plattenproduzent Benjamin Einsiedler Revision eingelegt.
Der Unterallgäuer Neonazi-Plattenproduzent Benjamin Einsiedler akzeptiert das neuerliche Urteil des Landgerichts Memmingen nicht und hat Revision eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Memmingen am Montag auf Anfrage von Allgäu ⇏ rechtsaußen.
Am 17 Januar sprach das Landgericht Memmingen den Betreiber der Grönenbacher Neonazi-Propagandaschmiede Oldschool Records wegen Volksverhetzung, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Verbreitung jugendgefährdender Schriften schuldig. Als vorläufige Bilanz des bereits mehr als fünf Jahre andauernden Verfahrens hatte es Benjamin Einsiedler für den vielfachen Vertrieb von Neonazi-Propaganda zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt.
Revisionserfolg fraglich
Nun wird sich das Oberlandesgericht in München erneut mit dem Fall um den rechtsradikalen Musikproduzenten aus dem Allgäu beschäftigen müssen. Strafverteidiger Alexander Heinig will den Freispruch für seinen Mandanten, der als Führungsfigur von Voice of Anger, der größten bayerischen Skinheadkameradschaft, gilt.
Ob er das Münchner Obergericht überzeugen können wird, darf aber bezweifelt werden. Zuletzt wiesen die Münchner Richter die Argumentation des Rechtsrock-Anwalts scharf zurück und hoben den von ihm vor dem Landgericht Memmingen erreichten Freispruch auf. Deshalb hatte das Landgericht Memmingen im Januar unter Vorsitz eines neuen Richters erneut verhandeln müssen.
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