Der Führer des Diamantweg-Buddhismus, Ole Nydahl, hatte mit seiner Klage keinen Erfolg. Der Oberste Gerichtshof in Wien bestätigte das Urteil einer Richterin, nachdem Nydahl dagegen Berufung einlegte.
Eine österreichische Richterin hat in einem Urteil festgestellt, dass dem buddhistischen Lama Ole Nydahl Fremdenfeindlichkeit und die pauschale Verunglimpfung des Islam vorgeworfen werden darf. Das berichtet der Blog Ursache\Wirkung. Die Richterin stützte ihr Urteil Ende vergangenen Jahres demnach unter anderem auf eine Aufnahme einer Rede Nydahls. Dessen Anwalt hatte zunächst eine zusammengeschnittene Fassung vorgelegt. Erst nach Vorlage eines Gutachtens tauchte eine Gesamtaufnahme mit kritischen Passagen auf.
Besonders hervorzuheben ist, dass Nydahl beim fraglichen Vortrag seine diskriminierenden Aussagen mehrfach auf Nachfrage von Teilnehmer_innen bekräftigte. Im Urteil heißt es dazu: »So antwortet der Kläger ab Stunde 1:50:00 auf die Frage, ob er der Meinung sei, dass alle Flüchtlinge oder nur radikale Moslems abgeschoben werden sollen: ›Ich meine vor allem Moslems.[…]‹« und »Auf die Frage: ›Zum Thema Muslime. Verraten wir nicht unsere Werte, wenn wir eine riesige Menschengruppe pauschal verurteilen?‹, antwortet der Kläger bei Stunde 1:59:00: ›Ne, nicht was sie tun, was sie tun, was man bei uns nicht tun darf.[…]‹«
Während des Prozesses bestätigte sich zudem, dass der 78-jährige Führer des Diamantweg-Buddhismus zur Wahl der AfD aufgerufen hat. Bereits im August 2018 hatte Ole Nydahl hunderten Zuhörern geraten, schießen zu lernen, um sich gegen den Islam zu wappnen und zur Wahl der AfD aufgerufen.
(Titelbild: Piotr Czerniawski, CC by-sa 2.5, Az: 30 Cg 7/19k)