Luftgewehr. Photo by Antonio Grosz.

Volksverhetzung kostet Schützen 10.000 Euro

Weil er im Sportschützenverein sagte, Geflüchtete, Politiker und insbesondere Bundeskanzlerin Merkel gehörten erschossen, erhält ein 56-jähriger Jäger eine Geldstrafe über 10.000 Euro.

Sein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung brachte am Montag einen 56-jährigen Sportschützen vor das Kaufbeurer Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft legt Klaus R. zur Last, sich im Vereinslokal der Thingauer Feuerschützen mehrfach volksverhetzend geäußert zu haben. Zusätzlich zu seiner Mitgliedschaft im Schützenverein habe er eine jagdrechtliche Erlaubnis besessen und deshalb »über zahlreiche Lang- und Kurzwaffen nebst Waffenteilen verfügt.«

»Kann man auch gleich mit erschießen«

Die erste Tat habe sich laut dem Vereinsvorsitzenden der Thingauer Feuerschützen Mitte 2017 ereignet. Damals habe sich der Angeklagte im öffentlich zugänglichen Stüberl des Vereinsheims befunden. Dort habe er in Anwesenheit weiterer Gäste für in Deutschland lebende Flüchtlinge den Begriff Schmarotzer verwendet und gesagt: »Für jeden dieser Schmarotzer ist eine Kugel da«.

Die heutige Kassiererin der Thingauer Feuerschützen berichtete am Montag als Zeugin vor Gericht, dass sich Klaus R. im Oktober 2018 erneut ähnlich geäußert habe. Demnach sage er »mit den ganzen Asylanten« sei »alles nicht mehr auszuhalten hier«.  Diese gehörten nach Erinnerung der Zeugin »erschossen, inklusive der ganzen Politiker und Frau Merkel. Die kann man auch gleich mit erschießen.«

Damit habe der Angeklagten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zum Hass aufgestachelt beziehungsweise zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgefordert und diese in ihrer Menschenwürde herabgesetzt. Das sei geeignet den öffentlichen Frieden zu stören.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Rechtsanwältin Renate Bens bestritt im Namen ihres Mandanten, »die im Strafbefehl zitierten Äußerungen getätigt zu haben.« Er sei allerdings »nicht immer mit der Flüchtlingspolitik einverstanden« und das habe er zum Ausdruck gebracht. Dabei habe er aber die Grenzen des strafrechtlich zulässigen nicht überschritten. Er sei »nicht ausländerfeindlich oder rechtsradikal«. Schließlich arbeite er in einem Unternehmen, in dem auch Asylsuchenden mit einer Ausbildung der Start erleichtert werde. Die Vorwürfe stellte Bens als Teil einer Intrige dar. Demnach sollen sie nur zur Durchsetzung eines Herrschaftsanspruchs des Vorstands innerhalb der Thingauer Feuerschützen dienen. Ihr dränge sich der Eindruck auf, man wolle altgediente Mitglieder loswerden, um nach gutdünken agieren zu können.

Der Angeklagte selbst weist die Behauptung, er habe von »Kugeln« gesprochen, als »geradezu lächerlich« zurück. Das würde er niemals sagen, denn »seit Napoleon gibt es keine Kugeln mehr sondern Patronen. Da ich gewohnt bin, mich präzise auszudrücken, ist das schon als Lüge überführt.« Auf die Frage des Richters, ob es zutreffe, dass er »drastische Äußerungen im Bezug auf Flüchtlinge« getätigt hatte, nickte der Angeklagte jedoch.

Bereits vor 20 Jahren gehetzt

Während der Vernehmung des Zeugen und der Zeugin kamen tatsächlich diverse interne Querelen des Vereinslebens  der Thingauer Feuerschützen auf den Tisch. Die Verteidigerin des Angeklagten hakte hier ausgiebig nach. Zur Tat selbst blieben die Zeugen dennoch bei ihrer Darstellung, mit der sie bereits bei der Polizei aussagten und letztlich das Ermittlungsverfahren gegen den Kaufbeurer Schützen ins Rollen brachten.

Dafür spricht wohl auch ein Protokoll einer Vorstandssitzung des Schützenvereins vom 23. Februar 2000, das im Gerichtssaal verlesen wurde. Darin heißt es, dass gegen Klaus R. eine Abmahnung zu verfassen sei. Der Grund: Schon damals habe er sich wiederholt ausländerfeindlich geäußert und mit nicht zugelassener Munition hantiert.

Für Richter Buchmann stand nach der Beweiserhebung fest, »dass die Äußerungen hier so getroffen worden sind«. Im Gegensatz zur Verteidigerin erkannte das Gericht »keinen übertriebenen Belastungseifer«. Deshalb regte er an, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen, da sonst eine höhere Strafe drohe. Dem gab der Angeklagte nach kurzer Beratung mit Rechtsanwältin Renate Bens nach. Damit ist der Strafbefehl vom 26. Juni 2019 über 130 Tagessätze zu je 80 Euro rechtskräftig und der Diplom Betriebswirt muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von über 10.000 Euro bezahlen. Die Tagessatzhöhe beruht auf einer Schätzung der Staatsanwaltschaft, gegen die sich der Angeklagte nicht zur Wehr setzte.


(Titelbild: Luftgewehr. Photo by Antonio Grosz., Aktenzeichen:  9 Cs 110 Js 5835/19)


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