Weil er auf einer Faschingsveranstaltung in Mindelheim zweimal den Hitlergruß zeigte, kassiert ein Mann eine mehrmonatige Bewährungsstrafe.
Am 9. September verurteilte das Amtsgericht Memmingen einen Sebastian X für das Zeigen des Hitlergrußes zu einer Gesamtfreihheitsstrafe von vier Monaten. Der nationalsozialistische Gruß ist als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verboten. Die Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus.
Dem Angeklagten liegt zur Last, am 22. Februar 2019 auf einer Faschingsveranstaltung in Mindelheim zwei Mal den Hitlergruß gezeigt und anschließend die eingreifenden Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes fälschlich einer Körperverletzung bezichtigt zu haben.
(Titelbild: KZ-Gedenkstätte im Unterallgäuer Türkheim. Hier stahlen Unbekannte einen Davidstern und Schlugen Scheiben ein.; Az: 7 Ds 221 Js 7201/19)