Maschinenpistole Skorpion aus der Tschechei. Ein ganz ähnliches Modell hatt der Verurteilte iengesetzt.

Bewährungsstrafe nach Schießübungen mit Maschinenpistole

Nach Schießübungen mit einer Maschinenpistole wird ein mutmaßlicher Rechter nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz auf Bewährung verurteilt.

Am späten Abend des 31. März 2017 steht Herr W. auf der Terasse seines Hauses als plötzlich Geräusche durch die Nacht knattern. Umgehend ruft der Mann die Polizei und meldet die Schüsse aus Richtung des Gabrielweiher bei Buchloe. Als ehemaliger Waffenausbilder der Bundeswehr ist er sich sicher, dass die Salven aus einer vollautomtischen Schusswaffe stammen müssen.

Er sollte Recht behalten. Am Montag verurteilte das Amtsgericht Memmingen den heute 35-jährigen Schützen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der Mann hatte unerlaubt eine Maschinenpistole geführt und mit dem Besitz einer weiteren Langwaffe nebst Munition gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz verstoßen. Unter Auflagen setzte das Schöffengericht die Strafe zur Bewährung aus. Wenn sich der Schlosser innerhalb von drei Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lässt und 1800 Euro an die Psychosoziale Beratungsstelle Memmingen zahlt, muss er nicht ins Gefängnis.

Schießübungen im Wald

Sofort nach der Meldung des ehemaligen Bundeswehrausbilders fordert die Buchloer Polizei Unterstützung des Operativen Ergänzungsdienstes (OED) beim Polizeipräsidium in Kempten an und durchkämmt mit einem Großaufgebot das Gebiet an der Grenze zwischen dem Ost- und Unterallgäu. Im direkten Umfeld des Weihers werden sie aber nicht fündig. Erst als eine Streife aus Kempten in einiger Entfernung zufällig ein Lagerfeuer entdeckt, kommen sie der Sache auf die Spur. Neben dem Feuer finden sie zwei alkoholisierte Männer im Alter von 30 und 33 Jahren.

Doch die erklären den Polizisten, keine Schüsse gehört zu haben. Erst als die Beamten das Gelage verlassen wollen, entdecken sie versteckt an einer nahen Hütte  einen schwarzen Rucksack, der ihnen verdächtig vorkommt. Sie untersuchen den Inhalt, finden eine Maschinenpistole Marke Skorpion und rufen Verstärkung.

Maschinenpistole Marke Skorpion als Geschenk vom Onkel

Es folgt die Festnahme und getrennte Vernehmung der beiden, die ihr Wissen um die Waffe zunächst abstreiten, dann aber einlenken. Vor Gericht legt der heute 35-jährige Haupttäter am Montag ein umfassendes Geständnis ab. Christian Sch. habe die Waffe von seinem inzwischen verstorbenen Onkel geschenkt bekommen. Ebenso eine scharfe Langwaffe und weitere Munition, die die Polizei später bei der Durchsuchung seiner Buchloer Wohnung sicherstellt.

Die Maschinenpistole habe er nur »mal testen« wollen und sie deshalb mit zum Grillen mit dem Freund genommen, nachdem er sie zerlegt und sich einige Videos über die Waffe angesehen habe. Schließlich sei er als gelernter Schlosser von der Mechanik fasziniert. Draußen im Wald will er die Waffe dann mehrmals abgefeuert haben. Zwar betrunken und ohne Fachkenntnis, aber immerhin gezielt in den Weiher, um eine Fremdgefährdung auszuschließen, beteuert der Angeklagte vor Gericht.

Herkunft der Waffen unklar

Die Aussage des bislang nicht vorbestraften Mannes deckt sich wie der Prozess am Montag zeigt mit den Ermittlungen der Polizei. Jedenfalls weitgehend. An einem entscheidenden Punkt verstrickt sich der Angeklagte allerdings in Widersprüche. Von der Maschinenpistole will er zunächst nichts wissen. Dann heißt es, »dubiose Typen« hätten sie am Weiher zurückgelassen. Und schließlich deutet der Angeklagte an, dass »nicht zu spaßen« sei mit denjenigen von denen er die Waffe erworben habe.

Die Variante, dass der verstorbene Onkel ihm die Waffen überlassen habe, kommt erst spät. »Doch sie ist nicht zu widerlegen«, sagt der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Montag in seinem Plädoyer. Tatsächlich herrscht bei den Ermittlern Ratlosigkeit über die Herkunft der Waffen. Bis heute rätselt das Landeskriminalamt (LKA) Bayern, auf welchem Weg die Waffen nach  Buchloe gelangten. Doch hier glaubt man offenbar nicht mehr an einen Fahndungserfolg, wie einer der ermittelnden Polizisten dem vorsitzenden Richter erklärt. Ob es über die Schießübungen im Wald hinausgehende Pläne zum Einsatz der Waffen gab, habe nicht ermittelt werden können.

Sch. nimmt die ganze Schuld auf sich. Nur er habe geschossen, behauptet er vor Gericht. Doch die direkte Frage des Staatsanwalts, ob auch sein Kumpel geschossen habe, möchte er nicht beantworten. »Auch das können wir nicht widerlegen», sagt der Anklagevertreter und nimmt es hin.

Hinweise auf rechte Gesinnung

Und dann ist da noch die Frage der Gesinnung des Angeklagten. Die Auswertung seines Mobiltelefones habe »Geschmackloses und sehr Bedenkliches« zu Tage gefördert, berichtet der Ermittlungsleiter am Montag dem Amtsgericht. Deutliche Bezüge zu extrem Rechten Themen habe es da in seinem Chatverlauf bei WhatsApp gegeben. Ein Kontakt habe ihm Reichsbürger-typische Nachrichten gesandt.  Die Ermittler hätten die rechten Fundstücke an die Staatsschutzabteilung der Polizei weitergegeben, aber keine Rückmeldung erhalten.

»Ich habe nie gewusst, dass der rechts ist«, verteidigt sich Sch. gegen den Vorwurf. 2015, zum Zeitpunkt des Kontaktes, habe er noch gar nicht gewusst, was Reichsbürger überhaupt seien. Auf sonstige Kontakte nach Rechtsaußen geht der Angeklagte nicht ein.


(Titelbild: Maschinenpistole Marke Skorpion aus Tschechien. Ein ganz ähnliches Modell hatte der Verurteilte eingesetzt. (CC by-sa Pibwl; Az: 1 Ls 227 Js 5894/17)


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