Am Freitag vergangener Woche ging bei der Staatsanwaltschaft in Zürich ein Rechtshilfegesuch ein. Die Schweizer Kollegen sollen der Staatsanwaltschaft Konstanz bei den Ermittlungen in der Affäre um illegale Wahlkampfspenden für Alice Weidel helfen. Das bestätigte Erich Wenzinger von der Oberstaatsanwaltschaft in Zürich am Dienstag auf Anfrage.
»Wir prüfen nun den Inhalt und nehmen eine rechtliche Beurteilung des Ersuchens vor«, so Wenzinger. Unklar ist offenbar noch, ob die im Rechtshilfegesuch dargelegten Sachverhalte auch in der Schweiz strafbar wären. Wenn nicht, dürfte die Schweiz nicht bei den Ermittlungen helfen. Im Raum stehen der Tatvorwurf der verbotenen Parteienfinanzierung sowie weitere Tatbestände, die Wenzinger mit Verweis auf die »Verfahrenshoheit« der Staatsanwaltschaft Konstanz nicht nannte.
Womöglich weitere Straftaten
Doch auch dort ist man noch zugeknöpft: »Zu der weiteren Strafvorschrift, die in dem Rechtshilfeersuchen an die
Schweizer Behörden angeführt wird, möchte ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verhalten«, erklärte Oberstaatsanwalt Hans-Jörg Roth auf Anfrage von Allgäu ⇏ rechtsaußen. Bevor man sich dazu äußere wolle man »jedenfalls die Bescheidung unseres Rechtshilfeersuchens durch die Schweizer Behörden abwarten«, so der Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft am Mittwoch.
Seit Ende November ermittelt die Staatsanwaltschaft Konstanz offiziell auch gegen Alice Weidel wegen des Verdachts der Verschleierung einer illegalen Großspende an die AfD am Bodensee. Die AfD soll rund 145.000 Schweizer Franken auf das Konto des Kreisverbandes erhalten haben. Das entspricht umgerechnet etwa 127.000 Euro. Das Geld wurde laut Staatsanwaltschaft zwischen Juli und September 2017 in 18 Einzelüberweisungen von meistens 9.000 Schweizer Franken auf das Konto der AfD am Bodensee überwiesen – womöglich um eine illegale Großspende aus dem Ausland zu verschleiern.
So ein tendenziöses Geschwurbel habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Weitere Straftaten!!! Lächerlich.