Weil er gegenüber zwei Angehörigen der Sicherheitswacht in Kaufbeuren »Sieg Heil« gerufen hat, schickt das Amtsgericht Kaufbeuren den Angeklagten für ein halbes Jahr ins Gefängnis.
Am Freitag, dem 15. Juni 2018, verhängte das Amtsgericht Kaufbeuren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Dem Angeklagten lag zur Last, am 17. November 2017 gegenüber zwei Angehörigen der Sicherheitswacht in Kaufbeuren den nationalsozialistischen Kampfgruß »Sieg Heil« gerufen zu haben. Wie das Gericht weiter mitteilt, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig, sodass der Angeklagte vor einer höheren Instanz auf ein milderes Urteil hoffen kann, falls er Rechtsmittel einlegt.
Die hohe Strafe dürfte mit der einschlägigen Vorstrafe des Verurteilten zu tun haben, die allerdings laut Gericht bereits einige Jahre zurückliegt. Daneben habe er aber auch anderweitige erhebliche Vorlasten.
(Symbolbild: Alter, verschlissener Stacheldraht auf einem Feld außerhalb von Auschwitz; Aktenzeichen: 3 Ds 410 Js 24860/17)
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