Neonazikonzert als »private Feier«?

Engishausen, 30.04.2017. In den frühen Morgenstunden des 1. Mai entdeckt die Polizei eine »private Feier« in Engishausen. Zu einer Volksverhetzung lässt sich kein Täter ermitteln. Jetzt ist klar: Es war ein Neonazikonzert. 

Nur einen Monat nach dem geheimen Neonazikonzert in Krumbach mit 100 Personen veranstaltete die Neonazikameradschaft Voice of Anger ein weiteres Konzert in Egg an der Günz. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zu Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2017 hervor. Laut Bundesregierung traten die Bands Schanddiktat und Kommando192 für Voice of Anger auf.

Für die Behörden im Freistaat stellt sich das Konzert lediglich als Feier mit 20 Teilnehmern dar, wie aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums vom 29. August auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter hervorgeht. Dort wird als Veranstaltungsort Oberschönegg angegeben.

Der Polizei wurde nach einer Pressemitteilung in den frühen Morgenstunden des 1. Mai »überlaute Musik bei einer privaten Feier in einer Feldhütte bei Engishausen mitgeteilt.« Engishausen liegt jeweils etwa 2,5 Kilometer von Oberschönegg und Egg an der Günz entfernt. Vor Ort seien 20 Personen festgestellt worden, die Musik mit rechtsextremen Inhalten abspielten und der entsprechenden Szene zugeordnet wurden. »Die Musikeinrichtungen« seien sichergestellt worden und ein Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet worden. Auf Nachfrage hieß es einen Monat später, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Auf nochmalige Nachfrage räumt ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidium in Kempten gegenüber Allgäu ⇏ rechtsaußen jetzt ein, erst durch die Mitteilung der Ruhestörung von der Veranstaltung erfahren zu haben. Die »private Feier« habe in der selben Örtlichkeit stattgefunden wie das Konzert.

Wie viele Personen während des Konzertes in den Abendstunden anwesend waren, ist nicht bekannt geworden. Weder das bayerische Innenministerium noch das Landesamt für Verfassungsschutz können die Frage beantworten.


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