Das Landgericht Kempten bestätigt ein Urteil gegen einen Mann, der das nationalsozialistische Horst-Wessel-Lied an einer Bäckerei in Oberstaufen gesungen hatte.
Beim Verlassen der Bäckerei Schwarz in Oberstaufen sang Bernd David B. am 12. Januar 2018 das sogenannte Horst-Wessel-Lied. Die Passage »SA marschiert, mit ruhig festem Schritt« habe der Mann »lautstark und für jedermann im näheren Umfeld der Bäckerei hörbar« gesungen.
Kampflied der SA und Hymne der NSDAP
Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft Kempten vor. Der Text von Horst Wessel glorifiziert die paramilitärische Unterorganisation der NSDAP, die SA. Es war deren »Kampflied«, avancierte später zur Parteihymne der NSDAP und gilt als zweite Deutsche Nationalhymne des Nationalsozialismus.
Die Staatsanwaltschaft Kempten wertet das als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraph 86 des Strafgesetzbuches. Das Amtsgericht Sonthofen ist dem gefolgt und urteilte bereits am 19. Juli 2018 auf 80 Tagessätze.
Angeklagter will sich doch nicht erneut vor Gericht verantworten
B. legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein, weshalb er sich am Mittwoch erneut hätte vor Gericht verantworten müssen. Doch der Mann erschien nicht zu seiner Berufungsverhandlung am Landgericht Kempten. Richter Ammann wartete eine viertel Stunde auf den Angeklagten und urteilte dann, dass die Berufung verworfen würde. Dadurch wird das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig und B. muss insgesamt 1600 Strafe zahlen.
Zwar habe der Angeklagte laut dem vorsitzenden Richter eine halbe Stunde vor dem Termin angerufen und erklärt, er könne nicht erscheinen. Demnach behauptete B., erst am Vortag von dem Termin erfahren zu haben. Er müsse »noch weitere Beweismittel für seine Unschuld besorgen«. Doch das sei keine ausreichende Begründung für eine Verschiebung des Termins. Zumal die Ladung zum Termin am Mittwoch bereits mehr als zwei Wochen zuvor zugestellt worden sei. Deshalb müsse Ammann die Berufung verwerfen, ohne inhaltlich auf die Verhandlung in Sonthofen einzugehen.
(Titelbild: Bibi595, CC BY-SA 3.0 ; Az: 3 Ns 410 Js 2397/18)