Am Montag stellt das Amtsgericht Günzburg das Verfahren gegen einen Jugendlichen ein, der Hitlerbilder, einen rassistischen Mordaufruf sowie eine perfide Verhöhnung des Holocausts auf WhatsApp postete.
Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Angeklagte aus Krumbach war nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am 8. August 2021 Mitglied der zum damaligen Zeitpunkt aus insgesamt jedenfalls 17 Teilnehmenden bestehenden WhatsApp-Chat-Gruppe mit der Bezeichnung »Treffen und Co.«. Dort postete er demnach unter Verwendung seines Mobiltelefons an diesem Tag die folgenden Sticker.
Zweimal eine fotografische Darstellung des weitgehend nackten Oberkörpers einer Frau, deren Kopf im Wege der Fotomontage durch denjenigen von Adolf Hitler ersetzt wurde, eine fotografische Abbildung eines Mannes und einer Frau, die den Geschlechtsverkehr vollziehen (auf der Brust des Mannes, der überdies den Hitlergruß zeigt, befindet sich ein tätowiertes Hakenkreuz und an der Wand hinter den beiden Personen hängt eine Fahne mit einem Hakenkreuz), sowie die Darstellung einer Comic-Figur aus der Serie »Spongebob Schwammkopf«, an deren rechtem Oberarm sich eine Hakenkreuzarmbinde befindet und eine fotografische Darstellung des Kopfes von Adolf Hitler.
Darüber hinaus warf die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann ein weiteres Posting mit einer Fotografie Adolf Hitlers vor. Darauf zeigt dieser mit seinem linken Arm den Hitlergruß. Im Wege einer Fotomontage wurde dieser hinter einem DJ-Pult platziert und hält in der rechten Hand Kopfhörer an sein Ohr. Im Hintergrund befindet sich ein weißes Einhorn, auf dem ein Hakenkreuz zu erkennen ist. Das Bild trägt die Aufschrift: »Drop the Gas!« Zudem das Bild einer Maschinenpistole mit einem rassistischen Mordaufruf.
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte Amtsgerichtsdirektor Henle das Verfahren (3 Ds 409 Js 1510/22) nach § 47 JGG ein.
Noch nicht mal eine Weisung nach JGG 10? Gar nichts oder war schon etwas Erzieherisches vorausgegangen?
Viele Grüße
KHM
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