Das Amtsgericht Lindau setzt eine Geldauflage von 250 Euro gegen einen Heranwachsenden fest, der das Bild Adolf Hitlers in eine WhatsApp-Gruppe teilte.
Am Dienstag, dem 18. Mai 2021, musste sich ein Heranwachsender wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Lindau verantworten. (Az. Ds 350 Js 3574/21) Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft leitete der Angeklagte am 10. Oktober 2020 per WhatsApp das Bild eines grüßenden Adolf Hitlers weiters. Darauf war auch die Beschriftung zu sehen: »Ach komm, hör auf«. Insgesamt hatten 21 Personen Zugriff auf die Gruppe. Dafür setzte das Gericht eine Geldauflage von 250 Euro fest.
(Titelbild: Unterkunftsbaracke des KZ-Außenkommando Biesings, auch Schlachters genannt, im Landkreis Lindau. Es war eines der Außenlager am Bodensee des Konzentrationslagers Dachau. Gemeinfrei, aus: Werner Dobras, Andreas Kurz (Hrsg.): Daheim im Landkreis Lindau, Stadler Verlagsgesellschaft, Konstanz 1994, S. 133)