Weil er auf Facebook ein Video veröffentlichte, in dem der Holocaust geleugnet wurde, verhängte das Amtsgericht Kaufbeuren eine mehrmonatige Haftstrafe gegen einen Ostallgäuer.
Eigentlich sollte sich Heinrich August G. schon im Oktober vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Volksverhetzung verantworten. Ihm lag die Veröffentlichung eines Videos zur Last, in dem der Holocaust geleugnet wurde. Allerdings war der Angeklagte zu seinem am 9. September 2017 angesetzten Hauptverhandlungstermin nicht erschienen.
Deshalb wurde dem Mann ein Strafbefehl zugestellt. Den wollte er aber zunächst auch nicht akzeptieren und legte Einspruch ein, zog diesen aber kurz vor Weihnachten zurück, bevor er sich dann doch hätte vor Gericht verantworten müssen.
Dadurch wurde die auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von neun Monaten rechtskräftig. Unter Vorbehalt bleibt der Mann auf freiem Fuß. Sollte er allerdings innerhalb von drei Jahren erneut für eine Straftat verurteilt werden, muss er mit einem Bewährungswiderruf rechnen.
(Titelbild: Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin, bestimmte Rechte vorbehalten by richardhe51067)