Volksverhetzende muslimfeindliche Beleidigung

Ein 51-jähriger Ostallgäuer akzeptiert einen Strafbefehl wegen einer volksverhetzenden muslimfeindlichen Beleidigung und entgeht so seiner Gerichtsverhandlung in Kaufbeuren.

Am Mittwochmorgen hätte sich ein 51-jähriger Ostallgäuer wegen einer WhatsApp-Nachricht vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten sollen. Denn der Angeklagte legte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung ein. Er zog diesen jedoch noch vor der Verhandlung zurück. Damit ersparte er sich den Termin, akzeptierte aber das mit dem Strafbefehl (Az 1 Cs 370 Js 2985/20 (2)) festgesetzte Strafmaß, zu dem das Amtsgericht auf Anfrage keine Auskünfte erteilt.

Laut Strafbefehl hatte der 51-Jährige am 29. März 2018 in einer öffentlichen WhatsApp-Gruppe das Bild eines muslimischen Mannes gepostet, welcher sich zum Beten auf einen Teppich kniet. Das Bild war mit einer muslimfeindlichen und beleidigenden Aufschrift versehen, die für die Ermittlungsbehörde den Straftatbestand der Volksverhetzung  erfüllt.


(Titelbild Photo by Visual Content on Foter.com / CC BY)


Hilfe: Du hast selbst einen Übergriff erlebt?

Dann kannst du Hilfe bei B.U.D. Bayern bekommen. Das ist eine unabhängige Beratungsstelle für Betroffene von rechten, rassistischen und antisemitischen Übergriffen.

Zeug_innen können sich an B.U.D. Bayern wenden, dann wird der Vorfall registriert und Betroffenen geholfen – wenn sie das wollen.

Wenn du in Baden-Württemberg bist, ist dieLeuchtlinie für dich da.

Eltern, Angehörige und Freunde von Jugendlichen, die sich rechts orientieren, können Hilfe bei der Elternberatung bekommen.

Und wenn du selbst etwas gegen Rechts unternehmen willst, steht dir die Mobile Beratung zur Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert