Ein 51-jähriger Ostallgäuer akzeptiert einen Strafbefehl wegen einer volksverhetzenden muslimfeindlichen Beleidigung und entgeht so seiner Gerichtsverhandlung in Kaufbeuren.
Am Mittwochmorgen hätte sich ein 51-jähriger Ostallgäuer wegen einer WhatsApp-Nachricht vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten sollen. Denn der Angeklagte legte Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung ein. Er zog diesen jedoch noch vor der Verhandlung zurück. Damit ersparte er sich den Termin, akzeptierte aber das mit dem Strafbefehl (Az 1 Cs 370 Js 2985/20 (2)) festgesetzte Strafmaß, zu dem das Amtsgericht auf Anfrage keine Auskünfte erteilt.
Laut Strafbefehl hatte der 51-Jährige am 29. März 2018 in einer öffentlichen WhatsApp-Gruppe das Bild eines muslimischen Mannes gepostet, welcher sich zum Beten auf einen Teppich kniet. Das Bild war mit einer muslimfeindlichen und beleidigenden Aufschrift versehen, die für die Ermittlungsbehörde den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
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