Nachdem ein damals 51-Jähriger aus Kammeltal Ende 2021 die Impfkampagne mit dem Nationalsozialismus in Verbindung brachte, stellt das Amtsgericht Günzburg das Verfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorläufig ein.
Am Donnerstag, dem 26. Januar musste sich ein Kammeltaler wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem zur Tatzeit 51-Jährigen vor, am 9. Dezember 2021 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account ein Bild gepostet zu haben. Darauf seien links die heutigen Logos der deutschen PKW-Hersteller Mercedes-Benz und BMW zu sehen.
Das Logo von Mercedes-Benz ist darauf unterschrieben mit dem Satz »das Impfen oder nichts«, dasjenige von BMW mit »Freude am Impfen«. Jeweils rechts der beiden Logos sind Werbeveröffentlichungen der beiden genannten Fahrzeughersteller aus der Zeit des Nationalsozialismus zu sehen – jeweils mit Hakenkreuz. Darunter hieß es: »Sollte Impf-geilen zu denken geben – wenn sie denken würden«.
Relativierung von Holocaust und Nationalsozialismus beliebt bei Querdenken
Amtsrichter Kramer stellte das Verfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig ein. Der Kammeltaler muss nun bis zum 31. Mai 2023 einen Betrag in Höhe von 2.200 Euro an die Stiftung evangelische Versöhnungskirche in der KZ-Gedenkstätte Dachau entrichten. Ansonsten riskiert er die Wiederaufnahme des Verfahrens – und eine Verurteilung. (Az 2 Cs 400 Js 3351/22)
Die Relativierung von Holocaust und Nationalsozialismus ist eine beliebte Methode der Querdenken-Szene, eine vermeintliche Verschwörung zum Aufbau einer »Impf-Diktatur« in Deutschland herbeizureden und sich als dessen Opfer zu inszenieren.