Geldstrafe für Holocaust-Bagatellisierung

Das Amtsgericht Günzburg verurteilt einen 21-Jährigen wegen der Bagatellisierung des Holocaust zu einer Geldstrafe von 3500 Euro.

Am Donnerstag musste sich ein zur Tatzeit 21-Jähriger wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der Angeklagte aus Wiesenbach postete nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in eine insgesamt jedenfalls aus 17 Teilnehmenden bestehende WhatsApp-Gruppe am 8. August 2021 eine fotografische Darstellung des Kopfes von Adolf Hitler, der sich die linke Hand vor den Mund hält. Das Bild trägt die perfide Aufschrift: »SCHEISSE….. Ich hab den Ofen angelassen.« Dadurch werde auf den NS-Massenmord in den KZs Bezug genommen und so der Holocaust bagatellisiert, so die Staatsanwaltschaft.

Amtsrichterin Lange sprach den Angeklagten in vollem Umfang schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 50 Euro. (1 Cs 409 Js 1507/22) Wird das Urteil rechtskräftig, muss der 21-Jährige insgesamt 3500 Euro Geldstrafe entrichten.


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