Weil ein junger Krumbacher ein perfides rassistisches Bild von Adolf Hitler postete, muss er nun einen Aufsatz über den SS-Staat abliefern. Dann stellt das Gericht das Verfahren ein.
Am Montag musste sich ein Krumbacher wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Der zur Tatzeit 19 Jahre alte Angeklagte postete nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in eine WhatsApp-Gruppe mit insgesamt jedenfalls 17 Teilnehmenden am 8. August 2021 einen Sticker mit einer fotografischen Darstellung des Kopfes von Adolf Hitler. Dabei sei auch zu erkennen gewesen, dass dieser seine rechte Hand zum Gruß erhebt. Das Bild trage die Aufschrift: »Salam Aleikum!«
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte das Gericht das Verfahren (3 Ds 409 Js 1509/22 jug) vorläufig ein. Dabei wird es bleiben, wenn der junge Krumbacher die Auflage erfüllt und innerhalb von drei Monaten das Buch Der SS-Staat von Eugen Kogon liest und dem Gericht eine schriftliche Inhaltsangabe von zehn Seiten abgibt. Ansonsten könnte das Verfahren wiederaufgerollt werden.
(Titelbild: Im Ulmer Fort Oberer Kuhberg richteten die Nazis von November 1933 bis Juli 1935 ein KZ ein. (CC BY-SA 3.0 Speifensender))