Geldstrafe für Hitler-Rede

Das Amtsgericht Kempten verurteilt einen Oberallgäuer, der eine Wahlrede Adolf Hitlers an 47 Personen verschickte, zu einer Geldstrafe.

Am Montag musste sich Michael K. wegen des Verwendens von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Kempten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm das Versenden eines Videos an eine WhatsApp-Gruppe mit 47 Mitgliedern vor. In dem Video sei zu sehen, wie Adolf Hitler in Uniform eine Wahlrede hält.

Dem ist das Gericht gefolgt und sprach den Angeklagten Schuldig des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro. Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Angeklagte also 3.000 Euro und zudem die Kosten des Verfahrens tragen.


(Titelbild: Auschwitz, Erica Magugliani)


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