Ein 38-jähriger Ostallgäuer geht gegen einen Strafbefehl wegen rassistischer Volksverhetzung und mehrfachem Verwendens von Nazi-Kennzeichen vor. Als er deshalb vor Gericht erscheinen soll, akzeptiert er die Strafe dann doch.
Am Montag hätte sich ein 38-jähriger Ostallgäuer vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, sich in den ersten drei Monaten des Jahres 2019 in zwei Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und in einem Fall wegen Volksverhetzung strafbar gemacht zu haben. Der Angeklagte habe in einer WhattsApp-Gruppe nämlich sowohl ein Bild Adolf Hitlers, als auch ein weiteres Bild mit einem Hakenkreuz gepostet. Außerdem habe er dort ein Bild einer aufblasbaren Ziege von der Website eines Erotikversandhändlers mit einem rassistischen Text mit zoophilem Sexualbezug versandt.
Staatsanwaltschaft und Gericht sahen von Anfang an einen ausreichenden Tatverdacht, um einen Strafbefehl zu erlassen. Weil der 38-Jährige Rechtsmittel dagegen einlegte, berief das Gericht dennoch am Montag eine Verhandlung ein. Doch bereits vor Beginn der Gerichtsverhandlung beschränkte der Angeklagte seinen Einspruch auf die Höhe der einzelnen Tagessätze und akzeptierte damit den Schuldspruch. Daher setzte das Gericht den Termin ab, um schriftlich über die Tagessatzhöhe zu entscheiden. Doch am Dienstag zog der Ostallgäuer auch seinen Einspruch dagegen zurück, sodass der Strafbefehl nun wie vorgesehen rechtskräftig ist. (Az 1 Cs 360 Js 18246/20 (2))