Geldstrafe für Hitler-Bilder

Weil ein 35-Jähriger mehrfach Hitlerbilder verschickte, verurteilt ihn das Amtsgericht Kaufbeuren zu einer Geldstrafe.

Am Montag musste sich der 35-jährige O. vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen dem 19. August und dem 10. November 2018 von seiner damaligen Wohnanschrift im Ostallgäu aus insgesamt dreimal jeweils ein Bild von Adolf Hitler in einer WhatsApp-Gruppe mit fünf bzw. vier Teilnehmern verbreitet zu haben. Dabei habe es der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass die Bilder durch die Gruppenmitglieder weiterverbreitet werden.

Amtsrichter Löffler ist der Auffassung der Staatsanwaltschaft gefolgt und verurteilte den Angeklagten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung bildete er eine Gesamtgeldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 25 Euro. (Az 9 Ds 340 Js 2101/20) Das Urteil ist rechtskräftig. Damit hat der 35-Jährige sowohl die Strafe von 4250 Euro sowie die Gerichtskosten zu tragen.


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