Steingaden, 7. Mai 2021. In der Nacht vom 6. auf den 7. Mai sprühen Unbekannte ein Hakenkreuz auf einen Imbisswagen, der Döner anbietet. Später verharmlost die Polizei gegenüber des Münchner Merkur das Hakenkreuz als »kindliche Schmiererei«.
In Steingaden wurde vergangene Woche ein Imbisswagen unter anderem mit einem Hakenkreuz beschmiert. Im Polizeibericht vom 9. Mai heißt es zu dem Vorfall: »Die ›Kunstwerke‹ verursachten dort einen Schaden von ca. 150 Euro.« Erst auf Nachfrage des Münchner Merkur bestätigte die Polizei Schongau, dass es sich dabei auch um ein Hakenkreuz handelt. Dieser berichtete am 10. Mai über den Vorfall. Dort heißt es weiter: »Momentan gehe man in der Inspektion allerdings eher von ›kindlichen Schmierereien‹ als von einem rechtsextremen Hintergrund aus.«
Polizei verharmlost Nazi-Symbol
Diese Verharmlosung der Straftat des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als »kindlich«, findet seitens der Sicherheitsbehörden, deren Aufgabe es wäre in diesem Sinne zu ermitteln, viel zu oft statt. Die Weigerung rechtsradikale Straftaten als solche zu bezeichnen und der Impuls diese, bereits vor Abschluss der Ermittlungen, als »kindlich« zu verharmlosen, ist mindestens grob fahrlässig. Nicht nur aufgrund der Symbolik sollte ein mögliches rechtsradikales Motiv Teil der Ermittlungen sein. Auch dass es sich bei dem Ziel um einen Imbisswagen handelt, der Döner anbietet, kann als weiteres Indiz für einen rechtsradikalen Tathintergrund gesehen werden.
(Titelbild:Andy Rudorfer, CC by-nc 2.0)