Weil er SS-Runen an 250 Personen schickte, verlangt das Amtsgericht Günzburg von einem jungen Mann, eine historische Analyse über das NS-Terrorsystem zu lesen und eine inhaltliche Zusammenfassung vorzulegen.
Am Montag musste sich ein junger Mann wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Angeklagte aus Breitenthal bei Krumbach stellte am 29. August diesen Jahres in eine aus circa 250 untereinander nicht persönlich verbundenen Personen bestehende WhatsApp-Gruppe ein Bild mit SS-Runen ein. Der Angeklagte wusste, dass es sich dabei um ein verbotenes Kennzeichen einer Verfassungswidrigen Organisation handelt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Amtsgerichtsdirektor Walter Henle stellte das Verfahren vorläufig ein. (Az 3 Ds 409 Js 16765/20) Jedoch erhielt der junge Angeklagte die Auflage, das Buch Der SS-Staat – Das System der deutschen Konzentrationslager von Eugen Kogon zu lesen. Das Werk des Soziologen und KZ-Überlebenden gilt als als die erste historische Analyse des NS-Terrorsystems. Legt der vormals Angeklagte dem Gericht keine handschriftliche Inhaltsangabe vor, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.
(Titelbild: SS-Helm © Garry Wilmore)