Freispruch für Hitlergruß

Wegen möglicher Schuldunfähigkeit spricht das Amtsgericht Kaufbeuren einen 34-Jährigen Ostallgäuer von einer Reihe von Beleidigungen und einem Hitlergruß in Pfronten frei.

Am Dienstag musste sich ein 34-Jähriger aus dem Ostallgäu vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm eine Beleidigung in 4 Fällen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie einen gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last.

Laut Anklage hatte der Mann am 22. November 2019 in Pfronten eine 15-Jährige sexistisch beleidigt. Rund eine Woche später soll er demnach am 30. November 2019 ebenfalls in Pfronten ein Ehepaar sowie dessen 7-jährigen Enkelsohn mit den Worten »Satanisten« und »Nazis« beleidigt haben. Zudem habe der Angeklagte durch Erheben des rechten Armes den sogenannten Hitlergruß gezeigt und dabei »Heil Hitler« geäußert.

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Teilfreispruch wegen Schuldunfähigkeit

Wiederum rund eine Woche später soll der Angeklagte dann am 5. Dezember in seinem Auto fahrend einem anderen Fahrzeugführer den »Scheibenwischer« gezeigt haben. Der Geschädigte sei dem Angeklagten dann nachgefahren, worauf dieser eine Vollbremsung vollzogen habe, um auch den den Geschädigten zur Vollbremsung zu zwingen. Es kam zur Kollision. Zuletzt soll der Angeklagte am 14. April 2020 eine weitere Person durch Zeigen des Mittelfingers und Spucken beleidigt haben.

Amtsrichterin Lessmann verurteilte den 34-Jährigen lediglich wegen der Beleidigung vom 5. Dezember 2019 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, also insgesamt 900 Euro. Im Übrigen sprach sie den Angeklagten frei. (Az 8 Ds 310 Js 1220/20) Zur Begründung erklärte das Gericht, dass nach den Ausführungen des Sachverständigen insbesondere zum Vorfall mit dem Hitlergruß nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befunden hatte.


(Titelbild: Auschwitz, Pablo (CC BY-SA 2.0 flickr/lordferguson))


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