Wegen Hitlergrüßen, Bedrohungen, Beleidigungen und einem Angriff auf die Polizei verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen 32-jährigen Diskobesucher zu einem Jahr und zehn Monaten Haft.
Wegen einer Bedrohung, zwei Fällen des Verwendens von Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen, einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte mit versuchter Körperverletzung sowie mehreren Beleidigungen musste sich am Montag ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten.
Der Kaufbeurer soll nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft am 9. März 2020 in einer Diskothek in Kaufbeuren in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt und daher der Diskothek verwiesen worden sein. Gegenüber einem Sicherheitsmitarbeiter soll er daraufhin eine Beleidigung sowie die Drohungen »ich steche dich ab, ich schlitz dir die Kehle auf« geäußert haben. Der Angeklagte soll zudem gegenüber den Sicherheitsmitarbeitern und weiteren Passanten »Sieg Heil« und »Heil Hitler« gerufen haben.
Hitlergruß vor und Angriff auf Polizei
Nachdem die Polizei eintraf, stellte sich der Kaufbeurer laut Anklage vor einen der Polizeibeamten, hob den Arm zum Hitlergruß und sagte wiederum »Heil Hitler«. Kurze Zeit später soll der Angeklagte dann mehrfach mit der Faust auf die Motorhaube des Polizeifahrzeugs geschlagen haben. Als ein Polizeibeamter versucht habe, dies zu verhindern, soll der Angeklagte mehrfach mit dem Ellenbogen in die Richtung des Polizeibeamten geschlagen haben. Der Polizeibeamte wurde jedoch nicht getroffen. In der Folge soll der Angeklagte noch mehrere Polizeibeamte beleidigt haben.
In der Hauptverhandlung am 19. Oktober 2020 befand Richter Löffler den angeklagten Sachverhalt im Wesentlichen als erwiesen und verurteilte den 32-Jährigen. (9 Ds 310 Js 7675/20) Wird das Urteil rechtskräftig, muss sich der Kaufbeurer auf ein Jahr und zehn Monate Gefängnis einstellen.