Weil ein junger Mann Hitlerbilder verschickte muss er nun auf Weisung des Amtsgerichts Sonthofen über die Gräueltaten des NS-Regimes und rechtsradikale Gesinnung reflektieren.
Am Abend des 25. November 2019 versandte der inzwischen 19-jährige Angeklagte ein Bild, welches Adolf Hitler zeigt, der die rechte Faust ballt und das die Beschriftung »Grundrechte genommen« trägt. Das warf ihm die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Amtsgericht Sonthofen vor. Zudem habe der junge Zimmerer-Azubi kurz darauf ein weiteres Bild versandt, welches den von einem Schauspieler dargestellten Adolf Hitler zeigt und die Beschriftung »SS-kaliert gleich« trägt. Beide Bilder gingen in eine aus 19 Personen bestehende WhatsApp-Gruppe. Beides erfülle den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Amtsrichterin Pitz stellte das Strafverfahren gegen den geständigen Angeklagten unter Auflagen ein. Nun muss der junge Mann 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen und an zwei Gesprächen teilnehmen, in denen er »über die Gräueltaten des NS-Regimes und rechtsradikale Gesinnung/Betätigung reflektieren soll«, so das Gericht.
(Titelbild: Auschwitz, CC BY-SA 2.0 flickr/lordferguson; Az 2 Ds 370 Js 2508/20)